Waldkraiburg – Der geltende Bebauungsplan hat dem Bauausschuss keine andere Wahl gelassen: Einstimmig hat das Gremium einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerblicher Nutzung im Keller abgelehnt.
Das Vorhaben liegt in der Eichendorffstraße. Dort wollte der Antragsteller ein bestehendes Wohnhaus abreißen und ein neues Einfamilienhaus errichten. Im Keller, so der Plan, sollte ein Gewerbebetrieb eingerichtet werden, eine kleine Produktion von Dekoartikeln, die über das Internet vertrieben werden sollten.
„Eigentlich unkritisch“ bewertete Carsten Schwunck, der Leiter des Bauamtes, diese gewerbliche Nutzung.
Bebauungsplan lässt keine Ausnahmen zu
Allerdings setzt der Bebauungsplan für dieses Allgemeine Wohngebiet fest, dass Ausnahmen von der vorgegebenen Nutzungsart nicht erteilt werden dürfen. Ein Gewerbe könnte der Ausschuss also nur durch die Änderung des Bebauungsplanes zulassen.
Doch davon nimmt die Stadt Abstand, weil es eine derartige Anfrage im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur in diesem einen Fall gibt.hg