Waldkraiburg – Nach dem dritten Verhandlungstag fiel vor dem Mühldorfer Amtsgericht das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Brüder aus Waldkraiburg. Ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung erhielt der Hauptangeklagte Özay T., für zwei Messerstiche gegen zwei jüngere, ebenfalls türkischstämmige Männer aus Waldkraiburg. Damit blieb das Schöffengericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren ohne Bewährung.
Wie der Vorsitzende Richter Florian Greifenstein in seiner Urteilsbegründung erläuterte, komme dem Angeklagten zugute, „dass er der Einzige war, der hier durchgängig sinnvolle Aussagen gemacht hat“, und bisher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Özay T. hatte stets beteuert, dass er kein Messer zu dem Aufeinandertreffen mitgebracht hatte.
Opfer hatte Messer vielleicht sogar
selber mitgebracht
Sein älterer Bruder Engin T., der einem Freund seines damaligen Schwagers Hasan T. einen Faustschlag ins Gesicht versetzte, während dieser mit Özay T. um ein Messer rang, wurde von der Anklage der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen Körperverletzung.
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft für Engin T. ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert.
Dem Opfer E. müssen die Angeklagten für den Faustschlag 300 Euro und für den gefährlichen Messerstich in die Hüfte 2000 Euro an Schmerzensgeld zahlen, sowie dessen Prozesskosten tragen.
Für sein Tun selbst verantwortlich hingegen hielt das Gericht Hasan H., der die Eskalation des Streits um die Trennung der Ehe seiner Schwester wochenlang provoziert habe, indem er Engin T. beleidigte und ihn am Tag der blutigen Auseinandersetzung zuvor sogar andernorts tätlich angegriffen hatte.
„Gelogen und gemauert“
Dass er mit der Waffe, die er vielleicht sogar selbst zu dem Streit mitgebracht hatte, in den Oberschenkel gestochen wurde, markierte das Ende „einer äußerst traurigen Angelegenheit“, wie Richter Greifenstein betonte. Besonders enttäuscht zeigte sich der Richter von der Tatsache, dass „gelogen und gemauert“ wird und „dass Einige glauben, es auf ihre Art lösen zu können“.
Hasan H. provozierte durch sein wochenlanges Zündeln innerhalb der „türkischen Community“, wie Richter Greifenstein einen türkischstämmigen Polizeibeamten zitierte, der im Umfeld der zerrütteten Ehe von Engin T. und Hacer H. ermittelt hatte. Nachdem Engin T. und seine Frau bereits in Trennung lebten, „läuft plötzlich der kleine Bruder Amok und beleidigt jeden“. Er muss daher die Kosten seines Rechtsbeistands selbst tragen und erhält auch kein Schmerzensgeld.
Es liegt nun an der Staatsanwaltschaft Traunstein, ob sie das Urteil anficht.