Immer öfter muss sich der Bauausschuss mit Schwarzbauten herumschlagen
Waldkraiburg – Diesmal macht der Bauausschuss ernst. Einstimmig hat er den Rückbau eines widerrechtlich errichteten Küchenanbaus auf einem Anwesen im Stadtgebiet angeordnet, beziehungsweise dessen Nutzung untersagt. Kein Einzelfall: Immer öfter musste sich das Gremium zuletzt mit Schwarzbauten beschäftigen.
Das steht im Bauantrag: Ein Einfamilienhaus soll zum Teil abgebrochen und ab Oberkante-Erdgeschossdecke in Holzrahmenbauweise neu aufgebaut werden. Ein Zweifamilienhaus, das sich ebenso auf dem Grundstück befindet, soll mit einer Außentreppeneinhausung sowie einem erdgeschossigen Anbau erweitert werden, in dem eine Küche untergebracht ist. Doch Küche und Treppenhaus stehen schon. Der Bauantrag kommt damit zu spät und er kann auch nichts mehr heilen.
Denn die Bebauung widerspricht den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen auf eklatante Weise, wie Carsten Schwunck, der Leiter des städtischen Bauamtes, im Ausschuss erklärte. Selbst wenn die Stadt beim Treppenhaus noch ein Auge zudrücken würde, weil die Überschreitung relativ gering ist. Beim Küchenanbau, der sich direkt an der Grundstücksgrenze befindet, gibt es keinen Spielraum für Zugeständnisse. Ein Nebengebäude an der Grundstücksgrenze wäre ausnahmsweise zulässig, ein Aufenthaltsraum ist es in keinem Fall. „Auch wenn der Nachbar zustimmen würde, würde das nichts helfen“, stellte Schwunck klar.
Der Ausschuss hat folglich nicht nur den nachgereichten Bauantrag abgelehnt, sondern den Rückbau der bereits errichteten Gebäudeteile angeordnet, beziehungsweise die Nutzung des Anbaus als Aufenthaltsraum untersagt. Dabei war die teure Küche längst in Betrieb. Auf den Schwarzbau aufmerksam geworden war die städtische Bauaufsicht zufällig bei einem Termin in der Nachbarschaft, wie Carsten Schwunck auf Anfrage den Mitgliedern im Ausschuss mitteilte. „Dann kam nachträglich der Antrag auf Genehmigung.“
Herr Schwunck, warum gibt‘s neuerdings so viele Schwarzbauten in Waldkraiburg?
Warum schlagen seit einiger Zeit so viele Schwarzbauten im Bauausschuss auf?
Ob tatsächlich mehr schwarz gebaut wird, das wissen wir gar nicht. Sicher ist: Die Zahl der von der Stadt erfassten Schwarzbauten ist gestiegen.
Liegt’s daran, dass die Bauaufsicht neuerdings die Stadt gezielt durchkämmt?
Nein, so ist das wirklich nicht, dass wir auf der Suche nach Schwarzbauten in der Stadt rumfahren würden. Aber unterwegs fällt uns ab und zu schon was auf.
Und warum sind Mitarbeiter der Bauverwaltung mehr in der Stadt unterwegs als früher?
Das hat mit der sehr regen Bautätigkeit in Waldkraiburg zu tun. Wir sind deshalb mehr auf den Grundstücken draußen und wir sehen entsprechend mehr.
Vermutlich kriegen Sie ab und an auch Tipps aus dem Umfeld, oder?
Klar, das ist ein weiterer Grund. Die zunehmende Verdichtung im Stadtgebiet führt dazu, dass Nachbarn noch kritischer hinschauen. Und natürlich stecken da auch gesellschaftliche Veränderungen dahinter, dass man nicht mehr zum Nachbarn geht, wenn einem was nicht gefällt, sondern zur Stadt. Und wir müssen der Sache dann natürlich nachgehen und decken bei der Gelegenheit was auf.
Ist das immer gleich so schwerwiegend wie bei dem aktuellen Fall mit dem Küchenanbau?
Das Gros der Fälle betrifft Nebenanlagen, Carports oder Schuppen zum Beispiel, die widerrechtlich gebaut wurden, auch Wohnnutzungen im Dachgeschoss, die nicht genehmigt sind. Massive Verstöße sind eher selten.
Wie werden die Fälle sanktioniert?
Das Bußgeld richtet sich nach dem Wert des Baus und nach dem Wert der mit dem Schwarzbau erzielten Nutzung gemäß des Bußgeldrahmens in der Bauordnung (bis zu 500000 Euro) und nach einem internen Bußgeldkatalog. Meistens spielt sich das im dreistelligen Euro-Bereich ab, bei größeren Verstößen geht es bis in den vierstelligen Bereich. Aber ein Rückbau wie in diesem Fall mit dem Küchenanbau ist meistens viel schmerzlicher für die Betroffenen.Interview: Hans Grundner
Drei weitere Fälle: Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Noch ein Schwarzbau stand in dieser Sitzung auf der Tagesordnung. Doch in diesem Fall fanden es die Stadträte nicht verhältnismäßig, einen Rückbau anzuordnen. Es geht um einen erkerartigen Anbau und eine Überdachung an einem Einfamilienhaus in der Graf-Reden-Straße, die fast bis zur Grundstücksgrenze reicht. Keine Frage, der neue Besitzer hätte sich erkundigen müssen, ob er diese Veränderungen vornehmen darf. Dass aber auch der Balkon, der davor an dieser Stelle war, wegen Nichteinhaltung der Abstandsflächen nicht hätte gebaut werden dürfen, das konnte er nicht wissen. Laut Carsten Schwunck gibt es davon keine Unterlagen, denn dieser Schwarzbau geht noch auf die Zeit zurück, als die Stadt noch nicht Untere Baubehörde war.
Auch Stadträte haben ein Herz und deshalb wollten sie angesichts dieser unklaren Verhältnisse ein Auge zudrücken. „Der Anbau stört doch keinen Menschen, ich sehe keinen Grund, warum er das wieder wegmachen soll“, meinte etwa Christoph Vetter. Einstimmig teilte das Gremium diese Einschätzung.
Allerdings machte Bauamtsleiter Schwunck zuvor deutlich: Dagegen könnten Rechtsmittel eingelegt werden. Sollten die Nachbarn, mit denen der Bauherr Differenzen hat, den Plan nicht unterzeichnen, müsse die Stadt die Beseitigung der Anlagen anordnen. Schwunck: „Wir hoffen, dass er die Nachbarunterschriften kriegt.“
Weit weniger komplex stellten sich zwei weitere Tagesordnungspunkte dar, die Baumaßnahmen auf dem Gelände von Industriebetrieben betreffen:
• In einem Fall geht es um eine Leichtbau-Lagerhalle eines Betriebs in der Teplitzer Straße. Die darf drei Monate ohne Genehmigung stehen, stand aber deutlich länger, was der Bauaufsicht auffiel. Die Halle entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, benötigt aber Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften der Bauordnung. Die wurden im Nachhinein anstandslos erteilt.
• Der zweite Punkt betrifft die Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Schlacht- und Zerlegebetriebes in der Traunreuter Straße. Wie Schwunck ausführte, war der Plan genehmigt, allerdings wurden in der Bauphase Veränderungen vorgenommen, die vom Antrag abweichen. Nach seinen Worten entsprechen auch die Veränderungen den Vorgaben des Bebauungsplanes. Im Prinzip sei der Antrag, der jetzt im Hinblick auf neue Baumaßnahmen eingereicht wurde und diese Veränderungen beinhaltet, wie ein Tekturplan. So einfach drüber hinweggehen wollte Stadtrat Georg Ledig über diesen Fall nicht. Auf seine Frage, ob das Unternehmen eine Strafe zahlen müsse, meinte Schwunck, da gehe es angesichts der Geringfügigkeit um marginale Summen von 75 oder 100 Euro.hg