Kita-Umbau: Streit im Stadtrat

von Redaktion

Die Zeit drängt, wenn die Kita im Herbst in Betrieb gehen soll. Trotzdem wollte der Stadtrat der Entwurfsplanung für den Umbau eines ehemaligen SGF-Gebäudes und der Kostenschätzung nicht zustimmen. Weil nicht alle Fragen geklärt waren, wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

Waldkraiburg – Die erste städtische Kindertagesstätte soll in ein ehemaliges Sozial- und Verwaltungsgebäude der Firma SGF an der Haidaer Straße einziehen, das die Stadt erworben hat. Die Entwurfsplanung liegt vor. Die Kostenschätzung von 2,3 Millionen Euro weicht mit rund einer halben Million recht deutlich von den vorläufigen Erhebungen des Kostenaufwands ab. Bei der Vorplanung hatte sich laut Architekt Johannes Kessner gezeigt, dass Mehrkosten bei der Demontage sowie beim Einbau der Sanitär-, Heizungs- und Elektroanlage sowie aufgrund einer nicht regelgerechten Ausführung des Bestandsgebäudes entstehen (wir berichteten). Das sei nicht absehbar gewesen, so der Planer im Bauausschuss. Umbau und Sanierung seien noch immer deutlich billiger als ein Neubau an anderer Stelle.

Ein Teil der SPD-Fraktion lehnt eine Kita an der Haidaer Straße kategorisch ab. Das machte Zweiter Bürgermeister Richard Fischer deutlich. Der Standort sei nicht geeignet. Der Bedarf an Kita-Plätzen werde immer größer. „Wir halten einen Neubau für notwendig.“

Die klare Mehrheit im Stadtrat steht dagegen unverändert zum Standort an der Haidaer Straße. Nicht nur SPD-Fraktionssprecherin Susanne Engelmann, die von einem „tollen Standort“, einem „wunderbaren Grundstück“ und einem Haus für 100 Kinder sprach, „das man gut herrichten kann“. Sie versteht den Streit „um Kaisers Bart“ nicht.

CSU-Fraktion

wirft Fragen auf

„Im Großen und Ganzen“ hält auch die CSU den Standort für richtig, so deren Sprecher Anton Sterr. Seine Fraktionskollegin Margit Roller kritisierte allerdings, dass einige offene Fragen, die sie schon im Bauausschuss aufgeworfen hatte, unbeantwortet bleiben: Sind die Maklergebühren im Kaufpreis enthalten oder nicht? Für den Kostenvergleich zwischen Sanierungs- und Neubauvariante mache das einen erheblichen Unterschied. Ist ein Fördersatz von 85 Prozent, von dem die Verwaltung ausgeht für die förderfähigen Kosten nicht zu hoch angesetzt? Gibt es dafür eine Zusage von der Regierung? Und woher soll das Geld für die Deckung der Mehrkosten kommen?

Und weil in der Stadtratssitzung diese Fragen nicht zur vollen Zufriedenheit beantwortet werden konnten, sprach Sterr sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Gegen vier Stimmen wurde dies beschlossen. Bürgermeister Robert Pötzsch sagte zu, die Antworten schnellstmöglich zu liefern und per Eilbeschluss die nächsten Schritte auf den Weg zu bringen, um bei diesem Projekt nicht weiter Zeit zu verlieren. Bei vier Gegenstimmen sprach sich eine klare Mehrheit für diesen Weg aus (siehe Stellungnahme des Bürgermeisters). Trotz des großen Zeitdrucks wird der Tagesordnungspunkt vermutlich noch einmal im Stadtrat behandelt. Das kündigte der Bürgermeister auf Anfrage an.

Bürgermeister nimmt zu offenen Fragen Stellung

Zu den offenen Fragen, die zur Absetzung des Kita-Umbaus von der Tagesordnung der Stadtratssitzung geführt hatten, hat jetzt Bürgermeister Robert Pötzsch auf Anfrage der Zeitung Stellung genommen. Pötzsch bedauert zugleich, dass während der Sitzung keine schlüssigen Antworten gegeben werden konnten.

Maklerkosten: Wie aus den Unterlagen vom Ferienausschuss im August 2018, vom Bauausschuss Ende Januar und der Stadtratssitzung „für alle Stadträte ersichtlich“ hervorgehe, seien die Kaufnebenkosten und Maklerkosten in Höhe von 8,67 Prozent bereits im Kaufpreis (1,27 Millionen Euro; Anm. d. Red.) enthalten.

Förderung: Nach den bisherigen Erkenntnissen seien die Grunderwerbs-, die Grunderwerbsnebenkosten (ohne Maklercourage) und der notwendige finanzielle Aufwand für den Umbau des Gebäudes grundsätzlich förderfähig, so der Bürgermeister. Die Feststellung der förderfähigen Kosten ist nach Antragstellung Sache der staatlichen Zuwendungsstelle der Regierung von Oberbayern. Dieser Antrag könne erst im Anschluss an einen Stadtratsbeschluss gestellt werden. Gemäß den derzeit gültigen Förderprogrammen ist bei den bekannten Fördersätzen (FAG und Sonderprogramm) insgesamt von „einer Zuwendung in Höhe von rund 85 Prozent der förderfähigen Kosten auszugehen“.

Deckung der Mehrkosten: Zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rund einer halben Million Euro werden Deckungsmittel aus investiven Minderauszahlungen des Jahres 2018 – es handelt sich um nicht realisierte Tiefbaumaßnahmen im Gewerbegebiet – verwendet und dann als Haushaltsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 abgewickelt.

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