Waldkraiburg/Kraiburg – Ein Kraiburger Bürger hatte sich zur Jahreswende an den Bürgermeister gewandt mit dem Anliegen, das Feuerwerk an Silvester einzuschränken. Der Bürger habe ihn auf die einschlägigen Vorschriften hingewiesen, wonach in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen und besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch an Silvester nicht erlaubt ist. Das berichtet Heiml, der dem Anliegen des Bürgers durchaus offen gegenübersteht.
Heiml glaubt, dass allerdings nur wenigen Leuten bewusst ist, dass sie an diesen Stellen nicht ballern dürfen. In Kraiburg gibt es zwei besonders neuralgische Punkte, die sich als Hotspots der Silvesterknallerei herauskristallisiert haben: der historische Marktplatz und der Schlossberg.
Für den Marktplatz, wo die Gemeinde zuletzt per Satzung auch die Wahlplakatierung ausgeschlossen hat, stellt der Bürgermeister fest: „Dort möchte ich kein Feuerwerk mehr haben.“ Er ist überzeugt, damit auch im Namen des Gemeinderats zu sprechen, in dem das allerdings noch kaum diskutiert wurde. Kraiburg würde damit zu der wachsenden Zahl von Kommunen gehören, die ein Feuerwerksverbot für Altstädte und historische Viertel aussprechen.
Beim Schlossberg, so problematisch die Knallerei auch dort ist, fällt es dem Bürgermeister schwerer, klar Position zu beziehen: Hoch über der Marktgemeinde mit der prächtigen Sicht über das Umland ist das Silvesterfeuerwerk fast wie ein „gesellschaftliches Muss“, so Heiml, der weit davon entfernt ist, alles verbieten zu wollen. Das Thema müsse „rechtzeitig“ im Gemeinderat diskutiert werden.
Ordnungsamtsleiter: Für ein Verbot braucht es triftige Gründe
Erheblichen Klärungsbedarf in Sachen Feuerwerksverbot sieht auf der anderen Seite des Inns auch Norbert Meindl von der Waldkraiburger Stadtverwaltung. Dort hatten zwei Stadträte die Diskussion über ein Böllerverbot für das gesamte Stadtgebiet angestoßen und statt dessen ein zentrales Feuerwerk am Volksfestplatz angeregt.
Was geht und was nicht geht in dieser Angelegenheit, das müsse nun rechtlich geprüft werden, so der Leiter des Ordnungsamtes. Grundsätzlich lasse der Gesetzgeber zur Jahreswende das Feuerwerk ja zu. Es braucht also „triftige Gründe“, dieses Recht einzuschränken, zum Beispiel eine konkrete Gefährdung oder der Schutz von bestimmten Objekten.
„Eine Allgemeinverfügung, die sich auf die ganze Stadt erstreckt, kann ich mir aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht vorstellen“, so Meindl. Die Müllproblematik allein reiche als Begründung wohl nicht.