Kein Einwand gegen eine Unterstellhalle

von Redaktion

Waldkraiburg – Keine Einwände hat der Bauausschuss gegen die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Betriebsgelände einer Firma in der Gerhard-Zeidler-Straße. Sobald ein Bauantrag eingeht, wird das Gremium das Vorhaben nach Paragraf 35 Baugesetzbuch beurteilen und befürworten. Im Freistellungsverfahren war die Genehmigung nicht möglich, weil sich der Teil des Grundstücks, auf dem die Halle steht, nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet. Um Rechtssicherheit für die Erweiterung des Betriebs zu schaffen, spricht sich der Ausschuss dafür aus, auch dieses Gebiet in einem Bauleitplanverfahren zu überplanen.hg

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