Fünf statt vier Wohneinheiten

von Redaktion

Gemeinderat behandelt Bauantrag

Aschau – Im Baugebiet „Am Wiesengrund – Erweiterung Ost“ soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten und zwölf Stellplätzen entstehen. Allerdings entsprechen die Pläne nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans: Der Bauherr will einen behindertengerechten Zugang schaffen, dazu sei aber eine Mehrbreite von 25 Zentimetern nötig, wie es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hieß. Insgesamt werde die Baugrenze auf einer Fläche von vier Quadratmeter überschritten, und bleibt damit unter der Fünf-Quadratmeter-Grenze.

Eine zweite Abweichung betrifft die Anzahl der Wohneinheiten. Bei der Zusammenlegung zweier Parzellen ist ein Einzelhaus mit maximal vier Wohneinheiten zulässig, geplant sind aber fünf. Dazu brauche es eine isolierte Befreiung. Die fünfte Wohneinheit im Dachgeschoss soll den benötigten Wohnbedarf Abhilfe schaffen, die Wandhöhe des Gebäudes bleibt unverändert bei 6,50 Meter. Der nördliche Zwerchgiebel mit einer Breite von 3,24 Metern soll als oberer Abschluss des Treppenhausvorsprungs traufgleich ausgeführt werden und sich somit harmonisch in die Dachfläche einfügen. Der Abstand zwischen Hauptfirst und südlichem Zwerchgiebel ist zwar geringer als vorgeschrieben, damit will der Bauherr aber eine ausreichende Belichtung der Wohnung im Dachgeschoss sicherstellen.

Der Gemeinderat stimmte geschlossen für die Befreiungen vom Bebauungsplan und damit für den Bauantrag. hi

Artikel 1 von 11