Hab und Gut mit Gürtel verteidigt

von Redaktion

Amtsgericht Mann wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mühldorf/Gars – Angeklagt war ein Rumäne aus der Garmischer Gegend, der zwei andere rumänischstämmige Personen in Gars „ohne Not“ am Körper und im Gesicht verletzt hatte – mit einem Gürtel. Geschehen am 9. Juni 2018. Der zweite Prozesstag endete mit einer Bewährungsstrafe.

Richter Greifenstein sprach sein Urteil über den Mann, der aus Oberau stammt: Ein Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter seine Opfer über einen längeren Zeitraum immer wieder geschlagen, getreten und mit einem Gürtel mitsamt Schnalle angegangen war.

Am ersten Prozesstag, vor gut zwei Wochen, hatte der Angeklagte dem Gericht noch glauben machen wollen, dass er nicht für die fotografisch dokumentierten Verletzungen, der beiden als Zeugen geladenen Opfer, verantwortlich sei. Doch nach der Ladung weiterer Zeugen für den zweiten Prozesstag konnte der Tatverlauf nun in etwa rekonstruiert werden: Der Trennungsstreit vom Bruder des Täters mit dessen damaliger Freundin war am Abend zuvor eskaliert. Die späteren Opfer hatte die Frau in ihrer Not um Hilfe gerufen und ließ sie in der Wohnung in Gars nächtigen (wir berichteten). Hier wohnte aber eben noch der Bruder des Täters. Dieser musste allerdings die Nacht in der Ausnüchterungszelle der Polizei in Haag verbringen.

Eskalierter Trennungsstreit

Die damalige Freundin hatte den Bruder des Täters zwar morgens sogar wieder von der Polizei abgeholt, an ihrem Entschluss zur Trennung war aber nicht mehr zu rütteln. In seiner Ratlosigkeit rief der Bruder den späteren Täter in Garmisch an, der noch einen Cousin mobilisierte und sich dann zügig auf den rund eineinhalbstündigen Weg nach Gars machte. Die beiden bei einem Paketdienst tätigen anderen Männer, die die Frau in der Nacht zuvor um Hilfe gerufen hatte, schliefen noch immer in der Wohnung, als der Angeklagte am Abend des 9. Juni dann in das Zimmer eindrang und die beiden übel zurichtete, während sein Bruder und der Cousin und sein Bruder dessen Mobiliar ins Auto schafften. Zwischendurch hatte der Täter immer wieder von den beiden Opfern abgelassen, um bei den Umzugsarbeiten zu helfen. Allerdings war er eben auch mehrfach, mutmaßlich mit verschiedenen Hilfswerkzeugen, die ihm dabei in die Hand gefallen waren, zu den beiden verängstigten Männern zurückgekehrt. Dies war auch der Grund, weshalb das Gericht den Fall als gefährliche Körperverletzung wertete und nicht, wie zunächst angenommen, nur als Körperverletzung.

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