Waldkraiburg/Mühldorf – Wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte musste sich ein 28-jähriger Asylbewerber aus Algerien vor dem Mühldorfer Amtsgericht verantworten. Er wurde zu sieben Monate auf Bewährung verurteilt. Was war passiert?
Im Oktober vergangenen Jahres wurde der Angeklagte gegen 23 Uhr von einer Polizeistreife in Waldkraiburg angetroffen, als er in der Haidaerstraße Haschisch konsumierte. Die Polizeibeamten forderten laut Anklageschrift ihn auf, mit zum Dienstwagen zu kommen, um seine Personalien zu überprüfen. Doch so einfach wollte der Mann sich nicht ergeben. Auf dem Weg zum Auto zog er ein Taschenmesser, die Beamten wiederum fixierten ihn daraufhin mit Handschellen. Durch Winden und Ziehen versuchte der Algerier weiterhin, sich der Festnahme zu entziehen.
Seit Mitte Oktober saß der ledige Asylbewerber in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf ein. Gegen ihn lagen – was erschwerend hinzu kam – bereits drei Vorstrafen vor: Diebstahl, Erschleichung von Leistungen und Wohnungseinbruch mit Diebstahl. Für das letzte Delikt hatte er sogar eine achtmonatige Jugendstrafe auf Bewährung erhalten.
Um die Verhandlung zu beschleunigen, zogen sich Richter Francisco Sauter Orengo, Staatsanwalt Alexander Foff und Verteidiger Andreas Wastlhuber zu einem zehnminütigen Rechtsgespräch zurück.
Da der Angeklagte, der mithilfe eines Dolmetschers kommunizierte, die Vorwürfe einräumte, forderte Staatsanwalt Foff in seinem Plädoyer eine Strafe von acht Monaten. Positiv wertete er dabei, dass das Taschenmesser noch zugeklappt war und dass der Asylbewerber die Polizeibeamten nicht trat oder schlug, sodass diese keine Verletzungen erlitten hatten.
Negativ fiel aber ins Gewicht, dass der Algerier die Bewährung seiner achtmonatigen Jugendstrafe nicht eingehalten und bei seinen vorherigen Vergehen unterschiedliche Angaben zu Namen und Alter gemacht hatte. So forderte er, die Strafe auf vier Jahre zur Bewährung auszusetzen.
Verteidiger Wastlhuber stimmte den Ausführungen des Staatsanwalts im Wesentlichen zu, verlangte aber, die Strafe auf fünf Monate zu verkürzen, da der Angeklagte gestanden habe und einen Wohnsitz nachweisen könne.
Richter Sauter Orengo verhängte schließlich eine Strafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. In diesem Zeitraum muss der 28-Jährige jeden Wohnungswechsel polizeilich mitteilen, er darf sich keine weitere Straftat zu Schulden kommen lassen, sonst muss er die restlichen zwei Monate sofort in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.
Sauter Orengo betonte, wenn den Angeklagten die fünf Monate Untersuchungshaft, die er bereits abgesessen hatte, nicht beeindruckt hätten, würden es die restlichen zwei Monate auch nicht tun.
Vielmehr sehe er in dem relativ langen Bewährungszeitraum eine Chance für den Algerier, nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.