Waldkraiburg – Bei einer Verkehrskontrolle wurde am Donnerstag ein Rollerfahrer angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass der 19-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis für diesen Roller hat, da dieser zu hoch motorisiert ist. Auch das Versicherungskennzeichen war nicht für das aktuelle Jahr ausgestellt. Der Fahrer muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.