Waldkraiburg – Das sogenannte Vorglühen mit mitgebrachten Getränken am Tag der Jugend auf dem Waldkraiburger Volksfest ist schon seit Längerem ein Ärgernis. In den vergangenen Jahren kam der Platz auch am Faschingssamstag ins Gespräch, weil Teilnehmer des Faschingszugs nach der Veranstaltung bis in die Nacht mit Musik und Hochprozentigem weiterfeierten, dass Anwohnern die Gaudi verging. Damit nicht genug: Immer wieder kommt es auch außerhalb von diesen Großereignissen zu Zusammenkünften von Jugendlichen, die sich in der Gruppe betrinken, herumlärmen und den Platz und seine Umgebung verunreinigen, wie Kämmerer Rainer Hohenadler im Haupt- und Finanzausschuss berichtete. Diese Treffen finden tags wie nachts statt. Die Stadt reagiert darauf nun mit einer Änderung ihrer Festplatzsatzung, die der Ausschuss einstimmig befürwortet hat. Der Kernpunkt: Außerhalb der gastronomischen Einheiten wird Alkohol generell untersagt. Dies gilt auch während des Volksfestes. Mit dieser Neufassung der Satzung aus dem Jahr 2005 schafft die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen dafür, das Polizei und Stadtverwaltung bei Zuwiderhandlung Platzverweise aussprechen und Verstöße mit einer Geldbuße ahnden können.
Bis zu 2500 Euro Geldbuße können fällig werden, wenn während Volksfesten alkoholische Getränke auf die Veranstaltungs- und Verkehrsfläche mitgebracht werden oder wenn alkoholische Getränke außerhalb von gastronomischen Einheiten verzehrt werden.