Kraiburg/Mühldorf – Wegen der nicht genehmigten Einleitung von Schmutzwasser in den Wankelbach standen zwei Bauleiter vor dem Amtsgericht Mühldorf.
Gegen langanhaltenden Starkregen sind auch Projekt- und Bauleiter machtlos – aber inwieweit müssen sie mögliche Folgen solcher unvorhergesehenen Ereignisse in ihrer Planung berücksichtigen? Eigentlich wäre es in der Verhandlung unter anderem um diese Frage gegangen, aber dazu kam es erst gar nicht. Bei dem betroffenen Bauprojekt handelt es sich um die erdverlegte Pipeline namens „Monaco“, die von Burghausen bis nach Finsing bei München auf einer Länge von rund 87 Kilometern durch die Landkreise Altötting, Mühldorf und Erding führt. Anfang 2018 liefen auf einem Baustellenabschnitt bei Kraiburg drei sogenannte Absatzbecken infolge von Starkregen über. Die Becken dienen dazu, Schwebstoffe zu sammeln, sodass unfiltriertes Wasser nicht unkontrolliert im Boden versickern kann oder eben in einem Bach landet.
Eine Analyse der Wasserproben ergab: Der Wankelbach führte mehr als das 150-fache an Schlamm und Sand-Sedimenten. Mehr als 100 Milligramm Schwebstoffe pro Liter können schädliche Folgen haben, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Ob es überhaupt zu Folgeschäden, beziehungsweise zu einer nachhaltigen Verunreinigung des Baches gekommen ist, war dabei nicht Gegenstand der Verhandlung. Vielmehr ging es um die fehlende Genehmigung zur Ableitung des Wassers in den Bach. Wie viel Wasser in welcher Menge wohin abgeleitet werden darf, wird im Rahmen eines Planungsfeststellungsverfahrens festgelegt.
Federführend bei dem Bauprojekt ist der Münchner Ferngasbetreiber „Bayernets“. Vor Gericht standen die Projektleiter der ausführenden Bauunternehmen in der Verantwortung. Da sie gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe Berufung einlegten, fand das Verfahren vor dem Amtsgericht Mühldorf statt.
Dass das schlammige Regenwasser in den Bach gespült wurde, war wohl eine Folge des mehrtägigen Starkregens und somit nicht vorhersehbar. Oder hätten die Bauleiter doch erkennen müssen, dass die drei Absatzbecken nicht ausreichen würden, um in so einem Fall das unfiltrierte Wasser abzufangen? Um zu klären, ob die beiden Angeklagten in diesem Punkt tatsächlich fahrlässig gehandelt haben, hätte es wohl einer Reihe an Gutachten bedurft. Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richter suchten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Rechtsgespräch und verständigten sich am Ende darauf, dass aufgrund der Geringfügigkeit das Verfahren ausgesetzt wird.