Waldkraiburg – Der Bauwerber, der ein neues Einfamilienhaus in der Eichendorffstraße bauen will, darf nun doch Räume im Kellergeschoss gewerblich nutzen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bauausschuss gefasst und damit eine Entscheidung der voran gegangenen Sitzung korrigiert, die durch ein Versehen in der Verwaltung begründet war. Zunächst war die Bauabteilung im Rathaus davon ausgegangen, dass das Vorhaben im Allgemeinen Wohngebiet liegt, tatsächlich gehört es aber laut
Abteilungsleiter Carsten Schwunck noch zum Mischgebiet. Eine gewerbliche Nutzung der Kellerräume sei also zulässig. Die Verwaltung habe sich beim Bauherren entschuldigt. hg