Waldkraiburg – Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, war ein 17-jähriger Jugendlicher in der Bahnhofstraße mit seinem Roller unterwegs. Als er von Beamten der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, stellten diese fest, dass das Mofa eine höhere Geschwindigkeit als 25 Stundenkilometer erreicht. Der 17-Jährige konnte allerdings nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, die ihm das Fahren seines zu schnellen Rollers nicht erlaubt. Die Führerscheinstelle wird darüber informiert.