Waldkraiburg – Richter Francisco Sauter Orengo staunte nicht schlecht über die vielen Anklagepunkte, die einem 42-jährigen Deutschtürken in der Verhandlung am Amtsgericht Mühldorf zur Last gelegt wurden. Der Mann saß nicht nur unter Einfluss von Alkohol am Steuer, er besaß auch keinen gültigen Führerschein. Sein Auto war nicht versichert, als der 42-Jährige einen Gartenzaun rammte und sich unerlaubt vom Unfallort entfernte.
Zusätzlich warf Staatsanwalt Korbinian Reiter dem Angeklagten vor, mit Heroin gehandelt zu haben. In einem Fall hatte er sich mit einem Kumpan in seiner Wohnung verabredet. Dabei stand der Deutschtürke dermaßen unter Drogeneinfluss, sodass er einschlief und sein Kumpan ihm einen größeren Geldbetrag entwendete.
Er meldete dies bei der Polizei, gab aber einen höheren Geldbetrag, nämlich 2000 Euro an. Außerdem, so der 42-Jährige, sei er von seinem Kumpan geschubst worden. Dies stimmte so nicht, wie er jetzt zugab, und dies erfüllte den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Schließlich hatte der Angeklagte auch noch eine Schwarzfahrt mit dem ICE auf dem Kerbholz.
Staatsanwalt Reiter hielt dem Angeklagten zugute, dass er vollumfänglich geständig war und die Taten unter dem Druck seiner Drogensucht entstanden waren. Als nachteilig sah Reiter das erhebliche Vorstrafenregister an, es lagen 18 Eintragungen im Bundeszentralregister vor, die meisten davon aber datierten aus der Zeit vor über zehn Jahren.
Den Handel mit Heroin konnte der Staatsanwalt schließlich nicht als Kavaliersdelikt einstufen, ebenso wenig die Trunkenheitsfahrt mit Fahrerflucht. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Verteidiger Jörg Zürner stellte das umfängliche Geständnis in den Mittelpunkt seines Plädoyers. Es erspare eine zusätzliche Beweisaufnahme und zeige die Reue des Beschuldigten, der sich von seinem bisherigen Leben distanzieren wolle. Der Rechtsanwalt bezeichnete auch dessen chronische Suchtmittelerkrankung als Triebfeder des Handelns. Aus diesem Grund mache der Angeklagte einen Drogenentzug auf Methadonbasis. Einmal pro Woche holt er sich beim Arzt eine Tablette ab, sein Urin wird kontrolliert, ob er drogenfrei ist. Zürner hielt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten für gerechtfertigt.
Das letzte Wort hatte der Angeklagte. Er bereute das, was passiert war.
Die entscheidende Frage in diesem Prozess lautete letztendlich: Kann die Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden?
Richter Sauter Orengo wog die Argumente beider Seiten gegeneinander ab. Vor allem aufgrund einer günstigen Sozialprognose, der Angeklagte gehe einer geregelten Arbeit nach, lebe in einer stabilen Beziehung und habe einen festen Wohnsitz, glaube er, dass keine weiteren Straftaten folgen und dieser den Absprung aus dem Drogenmilieu schaffen werde.
So lautete das Urteil: Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.