Waldkraiburg/Mühldorf – Es war viel Alkohol im Spiel an jenem Juli-Abend des Vorjahres auf dem Waldkraiburger Volksfest. Einen Blutalkoholwert von 2,1 Promille ergab eine spätere Messung bei dem Mann aus Ampfing, der schon im Bierzelt damit anfing, Leute anzupöbeln.
Der Ordnungsdienst warf ihn deshalb raus. Er schleppte sich bis zum Autoscooter und blieb dort liegen. Passanten riefen den Rettungsdienst, zwei Frauen eilten herbei, um den erheblich Angetrunkenen, der nur wirres Zeug redete, medizinisch zu versorgen. Die Sanitäterinnen hatten den Verdacht, dass der Mann einen epileptischen Anfall erlitten habe.
Als sie ihn hochhieven und zu ihrem Zelt transportieren wollten, packte der Angeklagte eine Sanitäterin ganz fest am Knöchel und begann wild um sich zu schlagen. Er verletzte eine Rettungskraft am Oberschenkel und am Oberkörper, sie erlitt eine massive Rippenprellung. Zusätzlich beleidigte der Angeklagte die beiden Frauen auf obszöne Art und Weise.
Inzwischen waren zwei Polizeibeamte eingetroffen, die den Wütenden zum Sanitätszelt bringen wollten, was ihnen nur mit großem Krafteinsatz gelang, da der Mann sich mit aller Gewalt wehrte. Die Polizeibeamten wollten den Betrunkenen auch daher schnell abtransportieren, weil sich inzwischen eine größere Menschenansammlung gebildet hatte. Es stand zu befürchten, dass – verbotenerweise – Aufnahmen mit dem Handy gemacht würden. Im Zelt waren zwei weitere Polizisten eingetroffen, sie wollten den Betrunkenen zur Inspektion bringen, um ihn in die Ausnüchterungszelle zu sperren.
Im Zelt wie auf der Polizeiwache gingen die Beleidigungen auf die übelste Art und Weise weiter, nur mit größter Mühe gelang es den Beamten, dem Betrunkenen den Gürtel abzunehmen und den Blutalkoholgehalt zu messen. Nach zehn Minuten beruhigte er sich endlich und schlief ein.
Am nächsten Morgen konnte er die Polizeiinspektion verlassen. Damit war die Angelegenheit natürlich nicht ausgestanden. Sowohl die Sanitäterinnen als auch die Polizeibeamten stellten Strafantrag gegen ihn.
Staatsanwalt Axel Walz klagte ihn wegen Widerstands gegen Rettungskräfte und Vollstreckungsbeamte ebenso an, wie wegen der Beleidigungen. Es wurden im Laufe der Verhandlung drei Zeugen vernommen, die verletzte Rettungssanitäterin und zwei Polizeibeamte, die den Tathergang alle drei bestätigten.
Der Angeklagte erwies sich als geständig, er fügte hinzu, dass er damals Antibiotika infolge eines Katzenbisses eingenommen hatte, was die Wirkung des Alkohols seiner Meinung nach noch verstärkt habe.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Gesamtstrafe von 15 Monaten und eine Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Richter Florian Greifenstein verurteilte den Mann schließlich zu zehn Monaten, diese werden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Geldstrafe entfiel wegen geringen Einkommens. Und er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Wegen der Verletzung der Sanitäterin erwartet ihn noch ein Strafbefehl über 800 Euro Schmerzensgeld.
Für eine Bewährung hatte sich auch der Staatsanwalt ausgesprochen, Walz und Greifenstein werteten strafmildernd, dass der Angeklagte geständig war und seine letzte Vorstrafe zehn Jahre zurückliege. Er unterziehe sich zusätzlich einer Therapie für Suchtkranke bei der Caritas.
Der Angeklagte versicherte am Ende, dass er heuer kein Volksfest besuchen werde.