Neues Baugebiet in Planung

von Redaktion

Die Ausweisung des nächsten Baugebiets in Aschau ist in Planung. Es läuft die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Jettenbacher Straße“. Der Gemeinderat gab grünes Licht für den nächsten Verfahrensschritt.

Aschau – Rund 1,8 Hektar groß ist das Plangebiet, das westlich der Jettenbacher Straße und südlich der Staatsstraße 2352 liegt. Hier soll ein neues Wohngebiet entstehen. Die an die Jettenbacher Straße angrenzende Fläche soll als Mischgebiet, der westliche Teil als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Bevor die ersten Bagger rollen, muss zunächst noch der Flächennutzungsplan geändert und der Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat setzt sich mit den eingegangenen Bedenken und Anregungen auseinander.

Von 27 betroffenen Fachstellen und sechs Nachbarkommunen gingen neun Stellungnahmen ein. Dabei ging es unter anderem darum, dass es zu keiner immissionsschutzrechtlichen Konfliktsituation kommen dürfe, die sich negativ auf den Kiesabbau auswirke. Eine künftige Rohstoffgewinnung innerhalb des Vorranggebiets dürfe nicht durch das Heranrücken der Bebauung eingeschränkt werden. Mit einer unzulässigen Einschränkung des Kiesabbaus rechnet die Gemeinde ohnehin nicht. Wie Geschäftsleiter Stefan Kirchbuchner erläuterte, habe das Baugebiet „Korbiniansweg“ den gleichen Abstand zum Vorranggebiet. Einwände gegen das Kiesabbau-Vorranggebiet wurden damals nicht gemacht. Aber: Ein zeitlich zuerst verwirklichtes Projekt müsse von den Immissionen eines möglichen, zeitlich nachfolgenden Kiesabbaus geschützt werden. Da der aktuelle An- und Abfahrtsverkehr der Kiesgruppe sich Richtung Wernher-von-Braun-Straße richtet, sei mit keinen immissionsschutzrechtlichen Problemen zu rechnen.

Mit der Nähe zum Vorranggebiet für Bodenschätze argumentiert auch die Industrie- und Handelskammer. Das Nebeneinander von Wohngebiet und eingeschränktem Gewerbegebiet schaffe die Grundlage für potenzielle immissionsschutzrechtliche Konfliktsituationen. Der Ausweisung eines Wohnbaugebiets an dieser Stelle will die Industrie- und Handelskammer daher nicht zustimmen. Auch in diesem Fall argumentiert die Gemeinde mit dem angrenzenden Wohngebiet „Korbiniansweg“.

Angemessener Sicherheitsabstand

Das Landratsamt Mühldorf weist darauf hin, dass ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen dem geplanten Baugebiet und störfallrelevanter Anlagen einzuhalten ist. Abschließende Gutachten liegen zwar aktuell noch nicht vor, aber erste Untersuchungen hätten gezeigt, dass ein angemessener Sicherheitsabstand gegeben ist.

Ähnlich verhielten sich die Stellungnahmen bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans. Vonseiten der Gemeinde sollen aber noch textliche Festsetzungen berücksichtigt werden. Zum einen dafür, dass zusammengebaute Baukörper an Grundstücksgrenzen profilgleich zu errichten sind. Zum anderen will die Gemeinde auf eine Abstufung der maximalen Wandhöhe zur Jettenbacher Straße hin verzichten. Aktuell ist entlang der Straße eine maximale Wandhöhe von sieben Metern vorgesehen, soll aber auf den letzten vier Metern im Baufenster auf maximal 4,50 Meter abgestuft werden. Mögliche Interessenten hätten dies aber als negative Einschränkung vorgebracht, stattdessen werde für das gesamte Grundstück eine Wandhöhe von sieben Metern gewünscht. Die Abstufung sei ein Vorschlag des Planers gewesen, wie Stefan Kirchbuchner erklärte. Auch wenn es schön aussehe, aber es sei unpraktisch, sagte Bürgermeister Alois Salzeder (AWG). Daher der Vorschlag der Verwaltung: Auf die Abstufung könne verzichtet werden, im Gegenzug vergrößere sich aber der Abstand zur Grünfläche auf vier Meter. Wer dennoch mit einer niedrigeren Wandhöhe bauen wolle, der könne den geringeren Abstand entsprechend der derzeitigen Regelung in Anspruch nehmen.

Die vorgebrachten Einwände sollen nun im Entwurf des Flächennutzungsplans beziehungsweise des Bebauungsplans eingearbeitet werden. Gegenstimmen gab es keine im Gemeinderat.

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