Waldkraiburg – Vor wenigen Wochen hatte der Stadtentwicklungsausschuss die Weichen für einen weiteren Edeka-Markt zwischen der Staatsstraße 2091 und der Kraiburger Straße im Süden der Stadt gestellt. Der Vollsortimenter mit 2200 Quadratmetern Verkaufsfläche sollte auf einem Teilstück des derzeit noch bewaldeten Geländes zwischen dem alten Bahnhof und Pürtener Kreuzung entstehen (wir berichteten). Damals war nur Done Brunnhuber (UWG) dagegen gewesen, in das erforderliche Änderungsverfahren beim Flächennutzungsplan einzusteigen.
Ein Gutachter hatte zuvor bereits die Auswirkungen der Ansiedlung auf den Einzelhandel im Zentrum untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, die Entwicklung sei innenstadtverträglich.
Dennoch hat der Stadtentwicklungsausschuss das Verfahren gestoppt. Das Areal wird nicht überplant. Nicht die Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Innenstadt seien das Problem, so CSU-Fraktionssprecher Anton Sterr. „Die Frage ist, haben wir Bedarf für einen Lebensmittelmarkt? Da sage ich ganz klar: Nein!“ Sterr wörtlich; „Ein dritter Edeka-Markt in der Stadt gleicht einem Schildbürgerstreich.“ Um Bauleitplanungen wieder aufzunehmen, sei eine andere Nutzung Voraussetzung. So sieht das auch Andreas Knoll (SPD) so: „Das ist kein großer Frequenzbringer.“ Ein Lebensmittelmarkt an dieser Stelle sei nicht erforderlich.
Ganz anders würde sich die Sache bei einem Fachmarkt darstellen. Bereits vor 20 Jahren war diese Fläche für einen Bau- und Gartenmarkt im Gespräch, der dann aber nie realisiert wurde.
An der Absicht, die städtebaulich unbefriedigende Brache aufzulösen, hält die Stadt dagegen fest. Das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße und der Bahnlinie soll im Osten als Gewerbegebiet und im Westen als Mischgebiet entwickelt werden (wir berichteten). Für das Gewerbegebiet beabsichtigt der Eigentümer unter anderem Angebote wie Baumarktartikel, Zooartikel, Tierzubehör, Autoteile und Autozubehör. Das Grundstück mit dem alten Bahnhof soll als Mischgebiet ausgewiesen werden, da im Erdgeschoss eine gastronomische Nutzung und darüber eine Büro- und Wohnnutzung vorgesehen ist. Das Änderungsverfahren für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wird weitergeführt.