20-jährige Frau mit dem Tod bedroht

von Redaktion

Amtsgericht Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung für 20-Jährigen

Mühldorf/Waldkraiburg – Zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung hat das Amtsgericht Mühldorf einen 20-jährigen Syrer verurteilt, der wegen körperlicher Misshandlung, räuberischer Erpressung und Raub angeklagt war.

Der 20-jährige Mann, der in einer Nachbargemeinde Waldkraiburgs lebt, hatte eine ebenfalls 20-jährige Frau in Waldkraiburg mit dem Tod bedroht. Dafür musste er sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Mühldorf verantworten.

An einem Sonntagabend waren die beiden vor dem Waldkraiburger Rathaus zusammengetroffen. Die junge Frau teilte dem Syrer mit, dass sie seinen Zwillingsbruder wegen Rauschgifthandels bei der Polizei angezeigt habe. Ein Sicherstellungsverzeichnis, eine Bestätigung, dass sie bei der Polizei Marihuana aus dem Besitz des Bruders abgegeben habe, ragte aus ihrer Manteltasche. Über diese Anzeige erbost, verlangte der Mann die Herausgabe dieser Bestätigung, was ihm verweigert wurde. Daraufhin packte er die junge Frau am Oberarm, beschimpfte sie und drückte sie gegen eine Betonwand. Schließlich entriss er seinem Opfer die Bestätigung und zerriss diese.

Vor Gericht konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die 20-Jährige auch zu Boden geworfen worden war. Jedenfalls gelang ihr nach kurzem Gerangel die Flucht. Weinend lief sie in ein in der Nähe gelegenes Hotel und bat die Rezeptionistin und den hinzugekommenen Besitzer, die Polizei anzurufen.

Der 20-jährige hatte inzwischen seine Freundin im Hotel entdeckt, trat ein und beschimpfte sie weiter. Er verlangte nun auch von ihr, ein demoliertes Handy zu ersetzen, unterschiedliche Summen von 200 oder 300 Euro wurden genannt. Das Mädchen versicherte, so bald sie Geld zur Verfügung habe, werde sie das Handy ersetzen. Der Syrer unterstrich seine Forderung mit der Drohung, wenn sie nicht zahle, komme sein Bruder und „mache sie mit der Faust oder dem Messer tot“.

Zwei inzwischen eingetroffene Polizisten verhafteten den jungen Mann, er verbrachte die Nacht in einer Arrestzelle.

Eine Woche vor der Verhandlung, die nun stattfand, forderte der Syrer seine mittlerweile nun ehemalige Freundin telefonisch auf, die Anzeige zurückzuziehen, ansonsten werde er ihr Haus anzünden (wir berichteten). Daraufhin wurde er festgenommen und wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.

Die Vernehmung des Syrers gestalte sich langwierig, ein Dolmetscher für Arabisch musste übersetzen. Als Zeugen wurden die junge Ex-Freundin des Angeklagten und der Hotelbesitzer einvernommen.

Vor den Plädoyers musste geklärt werden, ob der Syrer, der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und drei Monate alt war, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht (gilt ab 21 Jahren) zu behandeln sei. Während sich ein Vertreter des Amtes für Jugend und Familie aufgrund seiner Erhebungen für Letzteres aussprach, waren sich Richter, Staatsanwältin und Rechtsanwalt einig, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen solle.

Staatsanwältin Karin Maier klagte den Syrer wegen körperlicher Misshandlung, räuberischer Erpressung und Raub an und forderte in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Letztere beantragte sie, weil der Angeklagte arbeitslos sei und über keine finanziellen Mittel verfüge. Auch ein vierwöchiger Dauerarrest wegen Körperverletzung habe bei ihm keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.

Rechtsanwalt Martin Lämmlein bezweifelte die Glaubwürdigkeit der jungen Frau, die als Zeugin ausgesagt hatte und mehrmals ermuntert werden musste, laut und deutlich zu sprechen. Sie habe unter anderem von einem Kontaktverbot des Syrers zu ihr gesprochen, dass sie erwirken wolle. Dies geschah aber nie. Er forderte daher eine Jugendstrafe von unter einem Jahr mit Bewährung.

Richter Dr. Warga besprach den Fall mit seinen beiden Schöffen und verurteilte den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Für den Angeklagten habe gesprochen, dass die der Frau zugefügten Verletzungen geringfügig gewesen seien und er von der Untersuchungshaft doch beeindruckt gewesen sei.

Negativ für ihn erwiesen sich die massiven Strafhandlungen und zwei Vorstrafen wegen Diebstahls und Körperverletzung. Erschwerend kam hinzu, dass er kürzlich auf die Zeugin einwirken wollte, die Anzeige zurückzuziehen. Auch hätten die bisherigen Zuchtmittel, also der vierwöchige Arrest, nicht ausgereicht. Der Angeklagte brauche feste Strukturen, so dass der Richter ihm keine Bewährung zugestehen konnte.

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