Einfamilien- und Doppelhäuser werden dringend gebraucht

von Redaktion

Trotz Einsprüchen von Fachstellen und Behörden hält Stadt an Entwicklung von Bauland am Finkenweg fest

Waldkraiburg – Trotz Einwänden von Fachstellen und Behörden will die Stadt Waldkraiburg an ihrem Vorhaben festhalten, eine Waldfläche westlich des Finkenwegs als Bauland zu entwickeln. Einstimmig hat der Stadtentwicklungsausschuss die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und den nächsten Verfahrensschritt bei der Bauleitplanung befürwortet.

Die „Fläche für Forstwirtschaft, Klimaschutzwald“ soll in ein „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt, das Areal am Finkenweg mit Mehrfamilienhäusern an der Staatsstraße sowie Reihen- und Doppelhäuser dahinter bebaut werden.

Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege, dadurch werde das denkmalgeschützte Frauenlager, das bis heute in seiner Struktur erhalten ist, in seiner klaren städtebaulichen Gestalt beeinträchtigt, teilt die Stadt nicht. Denn: Bereits um 1980 seien im südwestlichen Bereich neue Wohnhäuser in zuvor bewaldetem Gebiet errichtet worden. Zwischen der geplanten Bebauung und dem zentralen denkmalgeschützten Ensemble liegt bereits eine moderne Wohnbebauung.

Einwände der Unteren Naturschutzbehörde richten sich gegen die Verkleinerung, beziehungsweise Zerschneidung des Mühldorfer Harts. Dagegen verweist die Stadt darauf, dass die Schaffung von Wohnraum im Bereich des Finkenwegs ressourceschonend sei, weil bereits eine Erschließung vorhanden ist, die bislang nur einseitig genutzt wird. Die geplante Bebauung schließe an ein bereits vorhandenes Wohngebiet an. Und: Bei dem zu rodenden Wald handle es sich um jüngere Bestände in Randlage des Mühldorfer Harts. Die Stadt gibt deshalb der Entwicklung dieses Standorts den Vorzug vor der Ausweisung eines komplett neu zu erschließenden Baugebiets. Die erforderliche Rodung werde durch naturnahe Ersatzaufforstung im nächsten Umfeld der Stadt kompensiert. Diese Ersatzaufforstungen erweitern den Inn-auwald.

Forderungen des Bayerischen Staatsforstes, den Abstand der Bebauung zum Waldrand auf 25 Meter zu erhöhen, weist die Stadt zurück, weil das Grundstück damit faktisch unbebaubar wäre. Die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung werden eingehalten. Um die Interessen der Staatsforsten und sonstiger Waldbesitzer zu würdigen, wird im Bebauungsplan auf den Haftungsausschluss für jegliche Schäden durch die benachbarte Forstwirtschaft und die Notwendigkeit einer entsprechenden dinglichen Sicherung hingewiesen.

„Wir können uns nur in den Wald entwickeln“, sagte CSU-Fraktionsvorsitzender Anton Sterr und bekräftigte die Absicht der Stadt, die Entwicklung vom Föhrenwinkel zur Staatsstraße 2091 voranzutreiben trotz der Einwände. „Wenn es hier schon Einsprüche gibt, dann können wir uns vorstellen, was da noch kommt.“ Doch neben der Verdichtung im Innenstadtbereich müsse die Stadt auch die Möglichkeiten im Blick behalten, hier Bauland für Einfamilien- und Doppelhäuser zu schaffen, die „in Waldkraiburg dringend gebraucht werden“. Sterr: „Wir sollten uns auf alle Fälle auf die Hinterfüße stellen.“

Umweltreferent Done Brunnhuber unterstützte die Position Sterrs und ergänzte: Der Haftungsausschluss sei wichtig für die Waldbesitzer.

UWG-Sprecher Frieder Vielsack verwies darauf, dass im ISEK-Prozess diese Entwicklung beschlossen worden sei. „Ich begrüße das sehr.“ Mit den Ausgleichsflächen entstehe ein standortgerechter Laubmischwald mit Ahorn, Eschen und anderen heimischen Laubbaumarten.hg

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