649 Euro Schulden pro Kopf

von Redaktion

Gemeinde Unterreit legt Finanzen in der Bürgerversammlung offen

Unterreit – Mit Statistiken und Informationen über die finanzielle Lage der Gemeinde Unterreit konnten sich die Bürger im Rahmen der Bürgerversammlung aufklären lassen. Bürgermeister Gerhard Forstmeier sprach von einem guten wirtschaftlichen Jahr und gab dazu die wichtigsten Zahlen über die kommunalen Finanzen bekannt.

Haushalt: In Unterreit konnte der Verwaltungshaushalt im Jahr im 2018 mit 4555504 Euro und derVermögenshaushalt mit 2487484 Euro abgeschlossen werden. Zu den größten Einnahmen gehörten die Gewerbesteuer mit 2191845 Euro, Einkommenssteueranteil mit 892847 Euro sowie die Schlüsselzuweisung mit 308792 Euro. Umlagen und Aufwand für Schulen liegen bei 542000 Euro. Weitere Umlagen schlagen mit der Gewerbesteuerumlage mit 360253 Euro, der Kreisumlage mit 908855 Euro und der VG-Umlage mit 258300 Euro zu Buche. Der Gesamtschuldenstand lag am Jahresende bei 1106455 Euro, also einer Pro-Kopf-Verschuldung von 649 Euro.

• Aus dem Standesamt: Die Gemeinde Unterreit wird von 1777 Bürgern bewohnt, das Standesamt beurkundete elf Geburten, 16 Sterbefälle und neun Eheschließungen.

Straßenbau und Baugebiet: Vorausschauend auf das Jahr 2019 sprach Forstmeier vom Straßenausbau und vom Erwerb eines Salzsilos. Das Baugebiet in Einharting besteht aus bereits 15 verkauften Parzellen, eine Parzelle wird freigestellt. Zwei weitere Grundstücke werden von der Gemeinde noch erworben.

• Bürgerfragen: In der anschließenden Diskussion gab es auch eine Wortmeldung von Max Binsteiner zum Thema Hundesteuer. Er schlug vor, von den eingenommenen 5500 Euro Hundesteuer doch einige Hundetoiletten anzuschaffen. Viele umliegende Gemeinden haben dies bereits getan.

Gemeinderat Stefan Huber meinte dazu: „Es ist eine Gewissensfrage jedes einzelnen Hundebesitzers, jeder könnte beim Spazierengehen eine Plastiktüte mitnehmen“. Konrad Fleidl sprach die enorme Erhöhung der Leichenhausgebühren in Wang und Unterreit an. Laut Gemeinderatsbeschluss wurden diese Gebühren auf 100 Euro pro Sterbefall erhöht. „Undenkbar“, auch für eine Bürgerin, sie wies auf die Entschädigung für den Leichenhauswärter hin, der von dieser Gebühr nur einen kleinen Teil bekommt. Dazu Bürgermeister Forstmeier: „Diese Erhöhung wurde vom Gemeinderat vorgeschlagen und auch einstimmig genehmigt. Über eine Änderung müsste wieder neu gesprochen und abgestimmt werden.

Artikel 1 von 11