Zeugen massiv bedroht

von Redaktion

Weil sich ein junger Mann durch das Hausverbot in einem Einkaufsmarkt in seiner Ehre gekränkt fühlte, hat er zwei Mitarbeiterinnen der Filiale massiv bedroht. Jetzt muss sich der 19-Jährige vor Gericht verantworten.

Waldkraiburg/Mühldorf – Es sind schwerwiegende Straftaten, derentwegen sich ein 19-jähriger Syrer vor dem Jugendschöffengericht Mühldorf unter Vorsitz von Dr. Christoph Warga verantworten muss. Auslöser war der Diebstahl einer langen Unterhose im Wert von zehn Euro, eigentlich ein geringfügiges Delikt. Der junge Mann, der bei dem Diebstahl im Oktober 2018 beobachtet wurde, weigerte sich beim Verlassen des Marktes, seinen Rucksack zu öffnen. Vielmehr schlug der Angeklagte, der seit einigen Monaten in Untersuchungshaft sitzt, im Hinausgehen mit der Faust gegen eine Trennwand aus Glas und drohte der Kassiererin und einer Auszubildenden, sie umzubringen. Die hinzu gerufene Filialleiterin erteilte ihm Hausverbot.

Einige Tage später tauchte der Angeklagte wieder vor dem Supermarkt auf, demonstrativ spielte er vor dem Eingang mit einem Schlagring. Die Filialleiterin sagte aus, dass sie seit diesem Vorfall Angst vor dem Angeklagten habe. Sie fühle sich von ihm verfolgt. Seit er in Untersuchungshaft sitze, werde sie von anderen Ausländern bedroht. Sie sei von einem Auto verfolgt worden, es seien Männer in ihren Garten eingedrungen.

Die Polizei schicke regelmäßig Streifenwagen bei ihr vorbei, ihre Unternehmensleitung habe ihr zwei Personenschützer zur Seite gestellt. Die Filialleiterin kam in Begleitung einer Gerichtshelferin. Rechtsanwalt Andreas Wastlhuber fragte nach, ob sie den Angeklagten zweifelsfrei erkannt habe. Dieser sei nicht dabei gewesen, aber junge, ausländische Männer, die sie mit ihm zusammen gesehen hätte.

Die zweite Zeugin des Vorfalls, eine 17-jährige Auszubildende, bestätigte die Aussage ihrer Chefin. Auch sie berichtet von massiven Drohungen. Junge syrische Männer standen vor ihrem Haus, ein Auto verfolgte sie und sie bekam anonyme Anrufe, in denen ihr gedroht wurde: „Pass auf der Straße auf!“ Oder: „Wir bringen Dich um!“ Durch diese Ereignisse sei sie so stark psychisch beeinträchtigt, dass sie ihre Ausbildungsstelle kündigen musste.

Es waren nicht die einzigen Straftaten, die Staatsanwältin Karin Maier dem Angeklagten zur Last legte. Bereits im September habe es Probleme mit seiner damals 15-jährigen Freundin gegeben. Um sich mit ihr auszusprechen, suchte der 19-Jährige ihre Wohnung auf. Das Mädchen wollte aber nicht mit ihm sprechen, provozierte ihn und lachte ihn aus.

Darauf wurde der Angeklagte äußerst rabiat, schleuderte einen Fernseher zu Boden und warf einen Gefrierschrank um. Seine Freundin bekam Angst und sperrte sich mit ihrer Schwester im Bad ein, während der junge Mann weiter in der Wohnung wütete: Er stieß laut Anklage einen im Gang stehenden Trockner um, zerstörte im Wohnzimmer eine Schrankwand und zerschlug die Glasscheibe eines Geschirrschrankes, wobei er sich eine stark blutende Wunde an der Hand zuzog. Der Syrer floh aus der Wohnung und hinterließ einen Schaden von 1000 Euro.

Als Zeugin sagte seine junge Freundin vor Gericht aus. Da sie ein Kind von ihm erwartet und immer noch mit ihm zusammen ist, wollte sie den Angeklagten schützen. Erst nach einer eindringlichen Verwarnung des Richters rückte sie mit der Wahrheit heraus und bestätigte die Angaben der Staatsanwältin und die Aussage, die der 19-Jährige selbst gemacht hatte.

Auch ihre 14-jährige Schwester wurde gehört. Sie schilderte den Wutanfall des Syrers ebenso wie ihre Schwester. Die Mutter der beiden Mädchen hatte den Vorfall zur Anzeige gebracht.

Da der Angeklagte mit zwei anderen Syrern noch wegen Sachbeschädigung und einer Schlägerei in und vor einer Disco beschuldigt wird, muss der Prozess fortgesetzt werden.

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