Gebührensatzung für Kita neu geregelt

von Redaktion

Haupt- und Finanzausschuss Unklarheiten beseitigt – Pauschale für Mittagessen

Waldkraiburg – Bereits vergangenes Jahr hat der Stadtrat eine Gebührensatzung für die städtische Kindertageseinrichtung erlassen. Jetzt aber mussten einige Punkte genauer definiert werden, um mögliche Unklarheiten zu definieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat eine entsprechend geänderte Satzung einstimmig abgesegnet.

Nicht klar festlegt war zum Beispiel, dass die Gebührenpflicht auch bei längerer Abwesenheit des Kindes weiter besteht. Hintergrund sei, dass diese Kinder aus der Förderung entfallen, keine Gebühren mehr bezahlt werden, die Eltern aber darauf bestehen, dass der Kita-Platz mehrere Wochen, zum Teil Monate freigehalten wird. Die neue Satzung erlaubt es nun den Eltern deutlich zu machen, dass sie entweder die Gebühren weiter bezahlen oder den Platz vorübergehend kündigen müssen, damit der Platz mit einem anderen Kind belegt werden kann.

Auch die aktuelle Beitragsentlastung für Kindergartenkinder des Bayerischen Staatsministeriums in Höhe von 100 Euro wurde in die Satzung eingearbeitet. Geändert wurde auch die Regelung der Gebührensätze für das Mittagessen. Neu ist, dass für das Essen eine monatliche Pauschale erhoben wird, die sich daran orientiert, an wie vielen Tagen das Kind mittags in der Betreuungseinrichtung isst.

Unklar war Anton Sterr (CSU), wieso eine Gebührensatzung für einen Hort aufgeführt sei, den es aber gar nicht gebe. Die Satzung habe man an andere Einrichtungen in der Stadt angelehnt, erklärte Martina Kainz, Sachgebietsleiterin Kinderbetreuung und Schulen. „Jetzt gibt es noch keinen. Aber wenn mal einer da ist, brauchen wir die Satzung nicht ändern.“hi

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