Waldkraiburg – Naturnahe Bestattungen liegen im Trend. Die Stadt Waldkraiburg greift nun mit einer geänderten Friedhofssatzung diesen Wunsch auf. Dass es schon bald Baumbestattungen und Rosengräber geben wird, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig abgesegnet.
Zwei Arten von Baumbestattungen soll es geben: Gemeinschaftsbäume und Familienbäume. Die Stadt sucht die Bäume aus, pflanzt und pflegt sie.
Die Gemeinschaftsbäume sollen auf der Wiese hinter den Abschiedsräumen gepflanzt werden. Persönliche Grabzeichen sind nicht zulässig, stattdessen wird an jedem Baum eine Eichenstele aufgestellt, an der die Angehörigen die Namen des Verstorbenen anbringen können.
Die Familienbäume sind auf einer Wiese im nordwestlichen Bereich des Friedshofs angedacht. Rund um einen Baum dürfen beliebig viele Familienmitglieder bestattet werden, persönliche Grabzeichen sind allerdings nicht gestattet.
Der Rosengarten ist im Bereich des Grabfelds 12 geplant – dort, wo früher die sogenannten „Allgemeinen Grabstätten“ waren, die seit langem aufgelöst sind. Die dortige Wiese soll von einer 45 Meter langen Hibiskus-Hecke eingerahmt werden als Abgrenzung zu den Reihengräbern. Auch hier sind persönliche Grabzeichen nicht erlaubt. Der Erwerb eines Familienbaums oder eines Rosengrabs ist ohne Sterbefall nicht möglich.
Angepasst werden mussten auch die Ruhezeiten nach einer Urnenbestattung. Diese wurde einheitlich auf 15 Jahre festgelegt, nachdem auch biologische Urnen beigesetzt werden können.
Außerdem ist nun geregelt, dass Grabsteine, Grabeinfassungen und Grababdeckplatten aus Naturstein nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn sie nicht durch Kinderarbeit hergestellt wurden. Dazu braucht es einen entsprechenden Nachweis. Ob Bestattungen ohne Sarg auch schon Thema in Waldkraiburg sei, wollte Susanne Englmann (SPD) noch wissen. Vorerst nicht, denn: „Bayern muss es erst freigeben, noch besteht Sargpflicht“, erklärte Norbert Meindl.
Die geänderte Friedhofssatzung tritt am 1. Juni in Kraft. hi