Waldkraiburg – Die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten verbessert sich zum nächsten Kindergartenjahr. Denn nach einer Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses soll der in den Defizitverträgen festgesetzte Mindestanstellungsschlüssel neu festgelegt werden.
Bislang ist dieser in den Verträgen mit der Stadt nicht einheitlich geregelt: Einige Einrichtungen haben bereits einen Schlüssel von 1:9, in manchen ist er mit 1:10 festgesetzt. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht sogar nur einen Schlüssel von 1:11 vor. Das bedeutet, dass für je elf Buchungszeitstunden der Kinder eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen ist. Eine Empfehlung liegt allerdings bei 1:10. Seit Jahren ist der Schlüssel unverändert, mit einer Reduzierung sei in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Allerdings können Gemeinden davon abweichen, wie es in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hieß.
Thematisiert wurde dies bereits bei einem Treffen mit Trägern und Leitungen der Waldkraiburger Kindertageseinrichtungen Ende vergangenen Jahres im Rathaus. Insbesondere die Leiterinnen hatten bei diesem Gespräch beantragt, den in den Defizitverträgen festgesetzten Mindestanstellungsschlüssel einheitlich von 1:10 auf 1:9 festzusetzen. Als Grund dafür nannten sie die Vielzahl der betreuten Migrationskinder in den Einrichtungen.
Diesem Vorschlag will sich die Stadt nun annehmen und aus diesem Grund alle Einrichtungen hinsichtlich des Mindestanstellungsschlüssels gleichstellen. Weil in der Stadt wesentlich mehr Migrationskinder und besonders schwierige Kinder als andernorts betreut werden, soll der Schlüssel einheitlich mit 1:9 festgelegt werden. Für die Verwaltung erscheint dies in jedem Fall gerechtfertigt und sei zudem eine gute Möglichkeit, den Leiterinnen und Mitarbeiterinnen der Kitas ihre pädagogische Arbeit zu erleichtern. Für die Betreuungseinrichtungen bietet ein besserer Mindestbetreuungsschlüssel ein Stück weit mehr Flexibilität. Zu Beginn eines neuen Betreuungsjahres könnten die Einrichtungen großzügiger planen und somit mögliche Veränderungen während des Jahres besser abfedern.
Welche Kosten dadurch entstehen, lässt sich von der Verwaltung nicht genau beziffern, weil verschiedene Vorgehensweisen möglich sind. So kann zum Beispiel eine zusätzliche Kraft eingestellt, die Stunden des Personals erhöht oder die Gruppenbelegung reduziert werden. Ob, und wie weit sich dadurch das Defizit in den einzelnen Kindertagesstätten erhöht, kann erst nachträglich festgestellt werden. Auch schon allein deshalb, weil etwa die Hälfte der Betreuungseinrichtungen bereits mit einem reduzierten Schlüssel arbeiten kann.
Der neue Betreuungsschlüssel soll ab dem neuen Kita-Jahr 2019/2020 und damit ab 1. September gelten. Der Ausschuss segnete es einstimmig ab, dass die Defizitverträge in diesem Punkt nachgebessert werden sollen. Die Entscheidung darüber trifft aber der Stadtrat.