Mühldorf – Nach einem Hausverbot in einem Einkaufsmarkt hat ein junger Mann zwei Filialmitarbeiterinnen massiv bedroht. Bei der Fortsetzung des Gerichtstermins ging es um weitere Vorwürfe, für die sich der junge Mann verantworten musste.
Körperverletzung, Diebstahl, Besitz und Führung einer verbotenen Waffe und Sachbeschädigung – wegen mehrerer, zum Teil schwerwiegender Straftaten stand ein 20-jähriger Syrer vor Gericht. Aufmerksamkeit erreichte gerade der Fall, nachdem er beim Stehlen einer Unterhose in einem Supermarkt erwischt wurde und zwei Filialmitarbeiterinnen mit dem Tod bedroht hatte (wir berichteten). Doch bereits Monate zuvor überschritt er eine Grenze. Nach einem gescheiterten Ausspracheversuch mit seiner 15-jährigen Freundin randalierte er in deren Wohnung. Beide Fälle waren bereits Thema bei einem ersten Verhandlungstermin.
Dass er seine Aggressionen nicht ganz im Griff hat zeigt ein weiterer Fall – nur einen Monat nach den Zerstörungen in der Wohnung seiner Freundin. Gemeinsam mit zwei weiteren Syrern wurde nun noch wegen Körperverletzung gegen ihn verhandelt.
In einer Waldkraiburger Diskothek schubste er auf der Tanzfläche ohne Grund eine Frau. Die Situation schien zunächst beruhigt, eskalierte aber, als die Rumänin und ihr Schwager kurz vor die Tür gingen. Die drei Syrer folgten ihnen nach draußen, ein Syrer mit Sonnenbrille ging auf den Mann los und prügelte auf ihn ein, sodass er zu Boden ging. Anschließend bearbeitete er ihn erst mit Faustschlägen, dann auch mit einer abgebrochenen Whiskyflasche. Der Mann erlitt dabei eine stark blutende Wunde. Es ging hoch her vor der Disco, wie eine Sicherheitskraft aussagte. Er selbst sei von einem Stuhl getroffen worden, als er sich schützend vor eine Menschengruppe gestellt hatte. Auch Steine seien hin und her geflogen. Doch von den drei Angeklagten konnte er nur einen der drei eindeutig identifizieren. Einen habe er gar nicht gesehen, bei dem anderen könnte es sich auch um dessen Zwillingsbruder handeln.
Die Frau, die auf der Tanzfläche geschubst worden war, wäre vor Gericht nicht erschienen, hätte die Polizei sie nicht abgeholt. Sie konnte dann zwar den Tathergang bestätigen, und dass der junge Syrer mit der Sonnenbrille ihren Schwager verletzt habe. Von den drei Angeklagten hat sie keinen erkannt. Bei der Vernehmung durch die Polizei noch an dem Abend gestaltete sich die Situation anders: Hier hatte die Frau den jungen Syrer sofort identifiziert.
Weil dies Staatsanwältin Karin Maier verdächtig vorkam, hakte sie bei der Zeugin nach, ob sie unter Druck gesetzt worden wäre, den Angeklagten nicht wiederzuerkennen. Die Frau bestritt dies aber.
Die weitere Führung des Prozesses gestaltete sich für Richter Dr. Warga schwierig, da der bei der Tat verletzte Mann nicht erschienen war. Auch der als Nebenkläger für ihn anwesende Rechtsanwalt Axel Reiter wusste nichts über dessen Aufenthaltsort. Auch die Schwester der ersten Zeugin war vor Gericht nicht erschienen. Die beiden Zeugen konnten keinen der drei angeklagten Syrer eindeutig identifizieren – einer von ihnen hat einen Zwillingsbruder, es war Nacht und die Situation unübersichtlich.
So kam es nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter Dr. Warga, Staatsanwältin Karin Maier und den drei Rechtsanwälten Veronika Schönsteiner, Andreas Wastlhuber und Martin Lämmlein zur Einstellung des Verfahrens gegen zwei der drei Angeklagten.
Im Fall des 20-jährigen Syrers plädierte die Staatsanwältin wegen Sachbeschädigung, Diebstahl, Besitz und Führung einer verbotenen Waffe auf einen Dauerarrest von vier Wochen, einen sechsmonatigen Nachweis von Drogenfreiheit und die Teilnahme am Projekt „Fördern und fordern“. Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass er bereits seit fast fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze und zugestanden hatte, dass er keine Haftentschädigung fordere, wenn seine Strafe jetzt geringer ausfalle als die U-Haft.
Rechtsanwalt Wastlhuber verlangte einen Dauerarrest, dessen Dauer er in das Ermessen des Gerichts stelle.
Richter Warga verhängte gegen den 20-jährigen Syrer einen zweiwöchigen Dauerarrest (bereits abgegolten), 80 Sozialstunden und die Teilnahme an einem Anti-Aggressionsseminar, um seine Gewaltbereitschaft in den Griff zu bekommen.