Waldkraiburg/Mühldorf – Einmal ein Auto klauen oder eines ausräumen, die Seitenspiegel abtreten oder einen Kiosk aufbrechen – aus Langeweile und Frustration hatten sich vier junge Männer regelmäßig vor dem Waldkraiburger Rathaus getroffen, um Straftaten zu begehen: Das Quartett, ein 17- und ein 19-Jähriger aus Mühldorf sowie ein 19- und ein 25-Jähriger aus einem Dorf in der Landkreismitte, schlugen vor allem in Waldkraiburg zu. Jetzt mussten sie sich vor Jugendrichter Dr. Christoph Warga und zwei Schöffen am Amtsgericht Mühldorf für ihre Taten verantworten.
Staatsanwältin Helena Speicher klagte sie wegen folgender Delikte an: Einbruch, Diebstahl, Raub, Fahren ohne Führerschein und Sachbeschädigung.
Was war geschehen? Eine erste Tat ereignete sich im Juli vergangenen Jahres im Waldbad, wo der Kiosk aufgebrochen wurde. Der Sachschaden: 288 Euro. Die Beute: 40 Euro an Bargeld und Süßigkeiten. Einer der vier, der 19-jährige Mühldorfer, stand bei dem Einbruch Schmiere, zwei Täter waren bereits in einem vorangegangenen Prozess verurteilt worden (wir berichteten).
Bei Polizeikontrolle fliegt die Bande auf
Im November 2018 häuften sich die Straftaten: Zunächst stahlen alle vier Angeklagten einen Mercedes im Wert von 2500 Euro. Da dieser bei einer Spritztour die Kennzeichen verlor, klauten sie in Waldkraiburg und Gars Schilder von anderen Fahrzeugen. Aus dem Lieferwagen eines Kurierdienstes entwendeten sie einen 300 Euro teueren Markenlautsprecher. Aus anderen Fahrzeugen, die nicht abgeschlossen waren, holten sie eine Geldbörse mit 30 Euro Inhalt, eine Brieftasche mit 100 Euro Inhalt und einen MP 3-Player im Wert von 30 Euro. Die Beute teilten sie unter sich auf.
Den Höhepunkt erreichte das Ganze, als zwei aus der Viererbande, der 19-Jährige und der 25-Jährige aus der Landkreismitte nachts in Waldkraiburg mit dem Fahrrad unterwegs waren. Sie traten wahllos an 20 Fahrzeugen Seitenspiegel ab, es entstand ein Gesamtschaden von nahezu 9000 Euro.
Eine Polizeikontrolle, in die sie mit dem geklauten Mercedes gerieten, wurde dem Quartett zum Verhängnis. Der 19-jährige Mühldorfer, arbeitslos und ohne festen Wohnsitz, wurde in Untersuchungshaft genommen, die drei anderen nach Aufnahme eines Protokolls auf freien Fuß gesetzt.
Der 19-jährige Mühldorfer wurde von zwei Polizeibeamten aus der Jugendarrestanstalt Landshut mit Handschellen ins Gericht gebracht. Ihm hielten Richter, Schöffen und die Staatsanwältin zugute, dass er voll umfänglich alles ihm zur Last Gelegte gestand. Der Angeklagte, der seine Taten unter Alkoholeinfluss beging, zeigte sich einsichtig. Aufgrund der Vielzahl der Taten und der vorhandenen kriminellen Energie forderte Staatsanwältin Speicher für ihn eine Jugendstrafe von 14 Monaten mit Bewährung.
Verteidigerin Anita Süßenguth konnte keine hohe kriminelle Energie erkennen, die Autos seien schließlich nicht versperrt gewesen, auch Alkohol und Gruppendynamik hätten zur Tat beigetragen. Sie plädierte auf einen dreiwöchigen Dauerarrest. Richter Warga verhängte eine Jugendstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf eine zwei Jahre.
Der zweite Täter, 17 Jahre alt und aus Waldkraiburg, war ebenfalls voll geständig. Auch er stand bei seinen Taten unter Drogeneinfluss, doch die Anklage sah bei ihm wegen der vielen Einzeltaten eine hohe kriminelle Energie. Auch sei er bereits wegen eines sexuellen Delikts vorbestraft. Die Staatsanwältin forderte daher eine Jugendstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung, da er von zwei Dauerarresten von 14 Tagen nicht beeindruckt schien und im Anschluss die weiteren Taten begangen habe.
Verteidiger Jörg Zürner stellte in den Mittelpunkt seines Plädoyers, dass sein Mandant bei der Ausübung der Tat erst 16 Jahre alt gewesen sei. Die drei älteren Mittäter hätten ihn zum Mitmachen animiert. Er forderte einen dreiwöchigen Dauerarrest. Das Urteil fiel deutlich höher aus: eine Jugendstrafe von acht Monaten mit zweijähriger Bewährungsfrist.
Geldstrafen und Bewährung
Die Nummer drei des Quartetts, ein 25-jähriger Mann aus der Umgebung von Waldkraiburg, zeigte sich geständig, neben den gemeinschaftlich begangenen Diebstählen die Außenspiegel von 20 Pkws kaputt getreten zu haben. Die Staatsanwältin plädierte für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Verteidiger Martin Lämmlein betonte, dass sein Mandant nicht vorbestraft sei. Die Taten habe er aus Langeweile und Frust verübt. Auch soziale Benachteiligung habe eine Rolle gespielt. Dr. Warga verhängte gegen den Täter eine Strafe von 90 Tagessätzen.
Der vierte Angeklagte hat seit März eine Arbeitsstelle in einem Sägewerk. Er war der zweite Beteiligte bei den zerstörten Außenspiegeln. Da auch er geständig und ohne Vorstrafe war, plädierte die Staatsanwältin auf vier Wochen Dauerarrest und eine Geldstrafe in Höhe eines Monatslohns.
Rechtsanwalt Andreas Knoll entgegnete, sein Mandant sei nicht vorgeahndet und geständig. Frust und Drogen hätten dazu geführt, einen besonderen „Kick“ zu suchen. Darum seien die Straftaten begangen worden, die sich über einen Zeitraum von wenigen Wochen im November und Dezember 2018 erstrecken, nicht über Jahre und Monate. Dieser Angeklagte bekam eine Geldstrafe von 1000 Euro, die er an den Tierschutzverein zahlen muss. Außerdem muss er an zwei Wochenenden einen Arrest verbüßen. In ihrem Schlusswort betonten die Angeklagten, ihre Taten zu bereuen.