Verstoß gegen das Jagdgesetz

von Redaktion

Waldkraiburg – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurden bei einem 20-jährigen Autofahrer erhebliche Mängel und Beschädigungen an dessen Fahrzeug festgestellt. Zudem entdeckten die Beamten Tierhaare im Fahrzeug. Auf Nachfrage äußerte der Fahrer, dass er vor einiger Zeit ein Reh erfasst und getötet habe. Dem jungen Fahrer droht nun ein Ordnungsgeld. Die Polizeiinspektion Waldkraiburg weist im Zuge dieses Vorfalls darauf hin, dass das Nichtmelden von Wildunfällen eine Ordnungswidrigkeit gegen das Jagdgesetz darstellt und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, solche auch umgehend zu melden. Alleine aus Tierschutzgründen müsse immer ein Jäger vor Ort das erfasste Tier begutachten, da auch augenscheinlich getötete Tiere oftmals schwer verletzt unnötig lange leiden.

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