Waldkraiburg – Ein Jahr ist es her, dass der Angeklagte seinem Freund in die Falle gegangen ist. Die Freundin hatte den Mann auf frischer Tat ertappt und ihn im Wohnzimmer eingesperrt, bis die Polizei gekommen ist. Mit hängendem Kopf saß der Mann nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht. Wieso er das gemacht habe, kann er sich heute nicht mehr erklären. „Das war eine Riesendummheit.“
30 Jahre waren die beiden Männer befreundet, das Vertrauen zum Angeklagten war da. Deshalb habe der Geschädigte während eines Krankenhausaufenthalts dem 46-Jährigen seinen Wohnungsschlüssel anvertraut, um eine Lieferung anzunehmen. Die Gelegenheit nutzt der Angeklagte, lässt sich einen Nachschlüssel fertigen. Immer wieder verschafft er sich ab Sommer 2017 Zutritt zu der Wohnung, nimmt jedes Mal Geld und Schmuck mit. Insgesamt sollen es laut Anklageschrift 80000 Euro Bargeld und mehrere Ringe und Goldketten im Wert von 30000 Euro sein. Als der Betrag in der Pralinenschachtel immer weniger wird, schöpft der Geschädigte Verdacht gegenüber seinem Freund, weil sich dieser auffällig oft bei ihm gemeldet habe. Er stellt ihm eine Falle: Als der Angeklagte sich wieder einmal telefonisch nach dem Befinden des 55-Jährigen erkundigt, gibt der Geschädigte vor, unterwegs zu sein. Seine Freundin ist aber zur gleichen Zeit in der Wohnung, nur wenige Minuten später öffnet der Angeklagte mit dem Nachschlüssel die Wohnungstür.
Seine Taten räumt der Angeklagte vor Gericht ein – sogar mehr, als ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wird. „Ich schäme mich für das, was ich getan habe. Ich entschuldige mich aus tiefstem Herzen.“
Wie viel Geld und wie viel Schmuck es gewesen sein soll, diese Frage konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Der 46-Jährige habe darüber nicht Buch geführt, habe immer nur einzelne Scheine entwendet. Von dem Geld habe er den eigenen Kredit bedient, die Mutter finanziell unterstützt, Heizöl bezahlt und sei mit der Familie in Urlaub gefahren. Damit komme er auf 31000 Euro.
Geld und Schmuck im Wert von 31000 Euro – für den Geschädigten ist das zu wenig. Vor Gericht gab er an, dass ursprünglich 240000 Euro in der Pralinenschachtel aufbewahrt wurden. Abzüglich Ausgaben für Anwalt, Auto und sein Hobby würden 80000 Euro fehlen.
„Einen besseren Geldautomaten hat es für ihn nicht gegeben“, sagte der Geschädigte. Auch die Schmuckkiste soll fast leer sein. Er vermisse nicht nur die vier Goldketten, die der Angeklagte in Zahlung gegeben hat, sondern noch 16 wertvolle Ringe und Panzerketten. Geld und Schmuck habe er von seiner Mutter geerbt. Belege oder Fotos gibt es nicht.
Der Diebstahl des Geldes sei ihm zunächst nicht aufgefallen, dann wollte er sich damit nicht belasten. Nur Wochen zuvor hatte er sich einer Operation unterzogen, hatte immer noch starke Schmerzen.
31000 Euro oder doch 110000 Euro? „Da ist viel Graumasse im Raum“, sagte Richter Florian Greifenstein. Für die Staatsanwaltschaft klang die Auflistung des Geschädigten plausibel, sie forderte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und die Zurückzahlung von 97500 Euro. Dem schloss sich der Nebenkläger an.
Der Verteidiger plädierte dafür, dass die Schadenshöhe für das Urteil keine große Rolle spiele. Ohnehin sei der Schaden objektiv nicht zu beweisen. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Eine Forderung, der das Schöffengericht nachkam. Richter Greifenstein verurteilte den Mann zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Schadenshöhe sei für das Urteil nicht relevant gewesen. „Doch der Angeklagte hat die Situation seines Freundes ausgenutzt. Das ist moralisch mies.“ Die Schadenshöhe legte er bei 31500 Euro fest, abzüglich der bereits geleisteten Zahlung von 12500 Euro. Wie hoch der Schaden tatsächlich sei, das sei zivilrechtlich zu klären.