Stadt kann Antragsteller nicht entgegenkommen

von Redaktion

Um ein Einfamilienhaus in Niederndorf zum zweigeschossigen Gebäude aufzustocken, braucht es eine Bauleitplanung

Waldkraiburg – Ein bestehendes Einfamilienhaus in der Blumenstraße in Niederndorf will die neue Eigentümerin zu einem zweigeschossigen Gebäude aufstocken. Weil sich dass Haus hinsichtlich der baulichen Nutzung aber nicht in die umliegende Bebauung einfügt, musste der Bauausschuss den Antrag ablehnen. Die benachbarten Gebäude sind alle erdgeschossig mit Flachdach und weisen eine Höhe von vier Metern auf. Das geplante zweigeschossige Gebäude soll dagegen ein Satteldach erhalten mit der seitlichen Wandhöhe von 4,74 Metern und der Firsthöhe von 6,64 Metern. Weil die Abstandsflächen auf die Nachbargebäude fallen, kann die Stadt nicht zustimmen. Dabei hatte sie einer teilweisen Aufstockung zum Zweifamilienwohnhaus 2016, als der Bebauungsplan noch galt, bereits zugestimmt. Von dieser Baugenehmigung wurde aber kein Gebrauch gemacht, jetzt ging der neue Antrag ein.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Maßnahme zu schaffen, müsste der Bauherr einen Antrag auf Bauleitplanung stellen und dafür die Kosten übernehmen. Ein Bebauungsplan könnte die Möglichkeit zur Aufstockung für die ganze nähere Umgebung eröffnen.

Die Frage von Margit Roller (CSU), warum der alte Bebauungsplan überhaupt aufgehoben wurde, erklärte Bauabteilungsleiter Carsten Schwunck: Alle städtebaulichen Ziele seien damals erreicht gewesen, es habe keine leer stehenden Grundstücke mehr gegeben und kein Interesse an einem Ausbau. Ob sich daran etwas geändert hat, „müsste man abfragen“.hg

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