Wohnmobile: Was ist erlaubt, was verboten?

von Redaktion

Immer wieder Beschwerden von Bürgern

Waldkraiburg – Wohnmobile oder Wohnwagen, die über einen längeren Zeitraum am Straßenrand abgestellt werden – immer wieder erreichen die Waldkraiburger Stadtverwaltung deshalb Beschwerden von Bürgern. Aus diesem Grund weist das Rathaus in einer Pressemitteilung auf die wichtigsten Regeln hin.

Viele Besitzer holen ihre Wohnmobile und Wohnwagen jetzt vor der Ferienzeit wieder aus dem Winterquartier. Wo dürfen sie parken? Dazu die Stadtverwaltung: Beim Parken am Straßenrand unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Wohnmobilen und Wohnwagen. Zugelassene Wohnmobile dürfen grundsätzlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Einzige Ausnahme: Wenn das Wohnmobil über 7,5 Tonnen wiegt, gelten Straßenverkehrsordnung Einschränkungen beim Parken: In geschlossenen Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten darf in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden, es sei denn, der Parkplatz ist ausdrücklich hierfür freigegeben.

Wohnwagen hingegen dürfen ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand geparkt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. So lange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Fahrbahnrand stehen. Zu beachten ist auch, dass der Anhänger nicht über eine Parkflächenmarkierung hinausragen darf.

Die Stadt Waldkraiburg appelliert an alle Wohnmobilfahrer und Wohnwagenbesitzer auf ein rücksichtsvolles Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmern zu achten.

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