Marktgemeinde erlaubt Gaube

Kraiburg – Dachgauben sind im Bebauungsplan „Bruckhäusln“ nicht zulässig. Eine Befreiung von dieser Regel hat eine Bürgerin beantragt, die ihren Neubau in der Bischof-Bernhard-Straße im Bereich des Badezimmers durch eine Schleppgaube ergänzen möchte. Ihr Argument: Mit der Schleppgaube sei es möglich

Freitag, 8. Mai 2026

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