Marktgemeinde erlaubt Gaube
Kraiburg – Dachgauben sind im Bebauungsplan „Bruckhäusln“ nicht zulässig. Eine Befreiung von dieser Regel hat eine Bürgerin beantragt, die ihren Neubau in der Bischof-Bernhard-Straße im Bereich des Badezimmers durch eine Schleppgaube ergänzen möchte. Ihr Argument: Mit der Schleppgaube sei es möglich