Marktgemeinde erlaubt Gaube

von Redaktion

Kraiburg – Dachgauben sind im Bebauungsplan „Bruckhäusln“ nicht zulässig. Eine Befreiung von dieser Regel hat eine Bürgerin beantragt, die ihren Neubau in der Bischof-Bernhard-Straße im Bereich des Badezimmers durch eine Schleppgaube ergänzen möchte. Ihr Argument: Mit der Schleppgaube sei es möglich, an den Seiten eine separate Zwangsentlüftung auszuführen. Dann bestehe nicht die Gefahr, dass Abgase der Gastherme in den Innenraum eindringen. Die Gaube sei relativ klein, findet Bürgermeister Herbert Heiml (CSU), der damit „leben könnte“. So sehen es auch alle Gemeinderäte, die den Antrag befürworteten.hg

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