Das nächste Urteil

von Redaktion

Aufarbeitung der Ausschreitungen in Anker-Dependance

Waldkraiburg/Mühldorf – Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle bei den Ausschreitungen im Juni 2018 in der Anker-Dependance in Waldkraiburg kommt voran. Jetzt stand ein 41-jähriger Asylbewerber wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht.

Bundesweit sorgte der Vorfall für großes Aufsehen: In der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber kam es zu Tumulten. Die Polizei musste mit starken Einsatzkräften anrücken, um für Ruhe zu sorgen. Am Amtsgericht wurde jetzt vor Richter Francisco Sauter Orengo ein weiterer Fall verhandelt, der im Zusammenhang mit den damaligen Ereignissen steht. Ein 41-jähriger Nigerianer wurde von Staatsanwältin Ulrike Lechner wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Im Juli 2018 wurde gegen den Mann ein Haftbefehl verhängt, der erst am 7. April dieses Jahres vollstreckt wurde, weil keine Fluchtgefahr vorlag.

Sicherheitsbeamtin weggeschubst

Der Nigerianer hatte bei den Tumulten für eine Landsfrau, die gegen das Entfernen von Kühlschränken protestiert hatte und deshalb der Einrichtung verwiesen worden war, Partei ergriffen. Als er das Gebäude verlassen wollte, hinderte ihn eine Sicherheitsbeamtin daran, worauf der Mann sie am Arm packte und wegschubste. Die Betroffene erlitt Prellungen. Um aus dem Gebäude zu gelangen, ergriff der Angeklagte einen Tisch und drängte in Richtung Ausgang. Dabei stellten sich ihm ein Sozialarbeiter und ein Sicherheitsbeamter in den Weg und hielten den Tisch fest. Der Tisch kippte und verletzte den Sicherheitsbeamten an der linken Wange, er erlitt eine Schürfwunde. Darüber hinaus soll der Angeklagte eine gläserne Türscheibe zerschlagen haben, der Schaden betrug 500 Euro.

Der 41-Jährige äußerte sich mit Hilfe eines Dolmetschers für Englisch und bestritt, die Türscheibe demoliert zu haben. Die beiden anderen Tatvorwürfe räumte er ein, wobei er den Tisch nicht als Waffe benutzt habe. Vielmehr sei dieser bei der Rangelei gekippt und habe den Sicherheitsbeamten verletzt.

Als Zeugen wurden die beiden verletzten Sicherheitsbeamten und eine Kollegin vernommen. Sie bestätigten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Körperverletzungen, konnten aber auf Grund der unübersichtlichen Situation zur zerstörten Glasscheibe nichts aussagen. Deswegen und weil ein geladener Polizeibeamter zur Verwunderung des Richters unentschuldigt fehlte, wurde der Anklagepunkt der Sachbeschädigung fallen gelassen.

Staatsanwältin Ulrike Lechner forderte in ihrem Plädoyer ein Jahr Gefängnis, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er teilweise geständig war und sich reuig zeigte. Er fiel während der Verhandlung sogar auf die Knie, betete und weinte.

Geldstrafe für

Mann aus Nigeria

Negativ wirkte sich ein Eintrag im Bundeszentralregister aus: Demnach ist der Mann im August 2017 illegal in die Bundesrepublik eingereist und schwarzgefahren, worauf er in Garmisch-Partenkirchen verhaftet wurde.

Rechtsanwalt Jörg Zürner bat das Gericht, die aufgeheizte Situation zu berücksichtigen. Anstatt eine Deeskalation einzuleiten, wurde nun auch noch eine Nigerianerin der Einrichtung verwiesen, ihre Landsleute wollten sie verteidigen. Keinesfalls wolle er, so Zürner, die erlittenen Verletzungen bagatellisieren. Dennoch halte er eine Freiheitsstrafe für nicht erforderlich, zudem sei sein Mandant seit acht Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 15 Euro.

In seinem letzten Wort bat der Angeklagte nochmals um Verzeihung, er werde sich in Zukunft an die Gesetze halten.

Richter Sauter Orengo verhängte schließlich eine Strafe von 150 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro, der Angeklagte trägt zudem die Kosten des Verfahrens, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

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