Waldkraiburg – Wie kann die Stadt ihre Interessen wahren und ihren Einfluss sichern auf die Entwicklung der Flächen neben der Tierkörperverwertungsanlage, die die Firma Berndt in St. Erasmus betreibt? So viel steht fest: Sobald das immissionsrechtliche Verfahren der Regierung von Oberbayern zum beantragten Tierkrematorium (wir berichteten) abgeschlossen ist und der Antragsteller einen positiven Bescheid in Händen hat, hat die Stadt keinen Hebel mehr, um steuernd einzugreifen. So Carsten Schwunck, der Leiter der Stadtentwicklungsabteilung in der Sitzung, in der er einen möglichen Weg aufzeigte, um das Heft in der Hand zu behalten: Die Stadt könnte einen Bebauungsplan aufstellen, in dem sie die Bebauung mit einer Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas aus tierischen Abfällen regelt. Sie greift damit die Vorgaben des Flächennutzungsplanes auf, der diesen Bereich als Sondergebiet für Tierkörperverwertung oder die Errichtung einer Biogasanlage ausweist. Im Bauleitplanverfahren könnte die Kommune die Biogasanlage genauer regeln, deren Größe und weitere Details festlegen. Und: Eine gleichzeitig verhängte Veränderungssperre für diesen Bereich würde den Status quo für die Dauer von vier Jahren einfrieren. So lange hätte die Stadt Zeit, um Baurecht zu schaffen. In dieser Zeit könnten keine anderen Planungen realisiert werden, so Schwunck, auch das Tierkrematorium nicht.
„Für die Bürger in St. Erasmus ist die Biogasanlage genauso gruslig wie das Tierkrematorium“, meinte dazu Stadtrat Done Brunnhuber (UWG). „Wir wollen eigentlich nichts von beidem“, brachte es UWG-Sprecher Frieder Vielsack auf den Punkt. Doch die Biogasanlage steht seit Jahrzehnten im Flächennutzungsplan. „Und wir haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt, um alles zu verhindern.“
Unter den gegebenen Bedingungen ist das wohl tatsächlich keine Option mehr. „Es wird keine Grünfläche bleiben. Wir werden etwas ermöglichen müssen“, so Carsten Schwunck nach Rücksprache mit einem Fachjuristen. Die Stadt könne über den Bebauungsplan nur Einfluss nehmen, auf das, was realisiert wird. Und auch da gibt es Grenzen. Denn die Biogasanlage müsse natürlich eine Größe haben, mit der sie rentabel betrieben werden kann.
Damit stellt sich die Frage, die Eva Köhr (CSU) aufwarf: Ein Tierkrematorium oder eine Biogasanlage – was ist für die Bürger von St. Erasmus und für die Stadt die bessere Alternative? „Wo fahren die meisten Autos? Wo ist die stärkste Geruchsbelästigung?“
Ohne die konkreten Pläne der Betreiber zu kennen, schätzen das die Ausschussmitglieder recht unterschiedlich ein. Eine Biogasanlage könnte je nach Größe noch schlimmer werden, fürchtet Christoph Vetter. Seine besorgte Frage: Kann am Ende beides kommen? Auch das ist laut Schwunck nicht auszuschließen. „Die Fläche ist groß genug.“
Done Brunnhuber, den im Hinblick auf mögliche Geruchsbelästigungen der 27 Meter hohe Kamin irritiert, sieht die Vorteile eher bei der Biogasanlage. Schwunck warnte vor dieser Einschätzung. Der Kamin habe nichts mit Geruchsbelästigungen zu tun. Die werde es nicht geben. Der Kamin sei notwendig, um das angrenzende Biotop vor dem Eintrag von zusätzlichen Nährstoffen zu schützen. Das Tierkrematorium in München, an dem die Firma Berndt beteiligt ist, sei „fast in einem Siedlungsgebiet“. Schwunck: „Die Biogasanlage wird mehr Geruch emittieren als das Krematorium.“
Harald Jungbauer (CSU) stellte sich klar hinter den Weg, der eingangs der Sitzung aufgezeigt wurde: den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Veränderungssperre. „Das müssen wir schnell machen. Sonst kommt uns der Bescheid der Regierung zuvor.“ Er widersprach Frieder Vielsack, dass die Stadt es versäumt habe, den Flächennutzungsplan nachzubessern. Niemand habe doch an eine Biogasanlage mit tierischen Abfällen gedacht.
Die Mehrheit im Ausschuss wollte sich noch nicht so klar festlegen. Er verstehe das Unternehmen und die Bevölkerung, meinte etwa Ulli Maier (UWG). „Ich bin hin- und hergerissen“, sagte Frieder Vielsack. Er gab damit wohl recht zutreffend die Stimmungslage im Gremium wider, das deshalb sehr offen war für ein Angebot von Anton Furtner, technischer Leiter der Berndt-Gruppe, sich noch einmal zusammenzusetzen, „um das Für und Wider zu besprechen“. Furtner sagte zu, auch die Bürger, die gegen das Tierkrematorium unterschrieben hatten, zu dem Gespräch einzuladen.
Der Vorschlag von Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG), vorsorglich ins Verfahren zu gehen und eine Veränderungssperre zu beschließen, die man im nächsten Ausschuss wieder aufheben könnte, wurde nicht angenommen. Der Ausschuss verzichtete auf einen Beschluss. Frieder Vielsack: „Wir sollten ergebnisoffen diskutieren.“ Wenn die Gespräche keine Ergebnisse bringen, soll die Veränderungssperre in einer Sondersitzung auf den Weg gebracht werden.
Regressansprüche des Betreibers sind laut Schwunck nicht zu erwarten. Auf die Frage von Rainer Zwislsperger (CSU), ob diese Vorgehensweise der Stadt auf die Füße fallen kann, meinte der Leiter der Bauabteilung: Innerhalb der vierjährigen Veränderungssperre sehe er keine Probleme. „Wenn er nach vier Jahren noch immer kein Baurecht hat, könnte er uns belangen.“