Zäune: Soll die Gemeinde überhaupt noch eine Höhe vorgeben?

von Redaktion

Bauordnung sieht zwei Meter vor –Markt erteilt Befreiung von Bebauungsplan –UWG-Gemeinderat wirft Grundsatzfrage auf

Kraiburg – „Warum legen wir im Bebauungsplan überhaupt noch etwas fest, wenn der eine eine Mauer mit zwei Metern baut, der andere einen Zaun mit zwei Metern?“ Diese grundsätzliche Frage warf Gemeinderat Erich Unterforsthuber (UWG), als einmal mehr in der Gemeinderatssitzung über die Höhe einer Einfriedung diskutiert wurde. Diesmal ging es um einen Fall in der Bürgermeister-Voglmaier-Straße. Dort hatte ein neuer Eigentümer einen Holzzaun übernommen, der bei Weitem nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ensdorfer Wiesen“ entspricht und wollte jetzt die deutliche Abweichung sanktionieren. 90 Zentimeter gibt der Bebauungsplan vor, 1,80 bis zwei Meter ist der Zaun hoch.

Bürgermeister Dr. Herbert Heiml (CSU) ist hin- und hergerissen in solchen Fällen. Einerseits sollte es ja kommunikativ sein, findet er. Andererseits seien die Grundstücke klein. Er verstehe deshalb auch, dass die Menschen ein gewisses Refugium brauchen und diesen Rückzugsort abschirmen wollen.

Dagegen sprach sich Angelika Hefer (Grüne) generell gegen so hohe Zäune aus. Davon gebe es mittlerweile einige, so Gerhard Peintner (UWG). Die Bayerische Bauordnung lässt Einfriedungen bis zu zwei Metern zu. In den Bebauungsplänen könne eine Kommune davon abweichen und es anders regeln, so Heiml.

Erich Unterforsthuber (UWG) stellte infrage, ob es noch sinnvoll ist, die Höhe der Zäune zu regeln. „Wofür haben wir das drin?“ Für die Leute sei es auch einfacher, wenn bei den Zäunen generell die Bauordnung gilt.

Bei drei Gegenstimmen sprach sich die Mehrheit des Gremiums im konkreten Fall für eine Befreiung vom Bebauungsplan aus. Der Zaun steht eh schon länger.hg

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