Waldkraiburg/Mühldorf – Er ist kein unbeschriebenes Blatt, der 36-jährige Fliesenleger, der bereits eine vierjährige Freiheitsstrafe absaß und jetzt wegen schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht Mühldorf stand. Im September hat er einen befreundeten Rollstuhlfahrer (43) in Waldkraiburg im Rausch so schwer verletzt, dass ihn das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian Greifenstein zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte.
Nach drei Mass Bier und halber Flasche Rum weitergezecht
In einer siebenstündigen Verhandlung hatte das Gericht den Tathergang durch Zeugenaussagen und Gutachten rekonstruiert. Demnach war der Angeklagte bereits schwer alkoholisiert, als er gegen 20 Uhr seinen Bekannten besuchte, der seit einem Unfall vom fünften Brustwirbel an abwärts gelähmt ist. Drei Mass Bier und eine halbe Flasche Rum hatte er konsumiert, Marihuana geraucht und Tabletten eingenommen. Auf der Terrasse der Wohnung des 43-Jährigen ging es weiter.
Als der 36-jährige Gast von seinem Kumpel Marihuana verlangte, dafür aber nichts bezahlen wollte, gab es Streit. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, der aus Kasachstan stammt, schlug mit der Faust massiv auf seinen wehrlosen Freund ein. Rechtsmediziner Dr. Braun wies mindestens vier oder fünf Schläge nach. Der 43-Jährige fiel aus dem Rollstuhl und blieb bewusstlos liegen. Davon wollte der Angeklagte nichts mehr wissen, er sei betrunken gewesen, gab er an.
Das große Glück des Rollstuhlfahrers war, dass just in diesem Moment der Pizzabote an der Tür läutete. Er wollte die bestellte Pizza und sechs Flaschen Bier ausliefern. Als ihm ein blutüberströmter Mann die Tür öffnete, von dem er wegen früheren Lieferungen wusste, dass er nicht der Wohnungsinhaber war, überkam den Pizzaboten Panik. Er ergriff die Flucht. Der Fliesenleger nahm die Verfolgung auf und ließ den schwer verletzten Freund zurück. Der Pizzabote hielt ein Auto an, in dem zwei Frauen saßen. Sie alarmierten die Polizei, die den Täter um 20.45 Uhr in der Troppauer Straße festnahm.
Polizeibeamter fand Opfer in einer Blutlache liegend
Ein Polizeibeamter, der den Rollstuhlfahrer kannte, verschaffte sich Zutritt zur Wohnung. Dort fand er den 43-Jährigen keuchend und röchelnd in einer Blutlache. Er lag auf einem Rasenstreifen vor der Terrasse und konnte sich nicht bemerkbar machen.
Eine Blutentnahme im Krankenhaus Mühldorf ergab beim Angeklagten einen Wert von 2,2 Promille, dazu kamen das Rauschgift und die Tabletten.
Als letzter Zeuge wurde der 43-jährige Rollstuhlfahrer vernommen, der in Begleitung seiner Mutter erschien. Er bestätigte die bisherigen Zeugenaussagen, gab aber an, dass es keinen Streit mit seinem Freund gegeben hätte und er sich an keine Schläge erinnere. Er sei aus dem Rollstuhl gefallen und erst später aufgewacht, als Polizei und Rettungskräfte eingetroffen waren.
Dr. Braun hielt diese Aussage aufgrund einer vorliegenden retrograden Amnesie, das ist ein rückwirkender Gedächtnisverlust, für plausibel. Ein Kriminalbeamter hatte dem Opfer, das einen Promillegehalt von 2,87 aufwies, unterstellt, nicht gegen seinen Freund aussagen zu wollen. Der Geschädigte war aufgrund der Schwere seiner Verletzungen vom Klinikum Mühldorf ins Krankenhaus Rechts der Isar nach München verlegt worden. Insgesamt verbrachte er vier Monate im Krankenhaus.
Bei der Tat hatte der Rollstuhlfahrer schwerste Verletzungen im Gesicht und am Kopf erlitten: Eine Gehirnerschütterung mit einer Blutung unter der Schädeldecke, ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasen- und Jochbeinbruch, einen Bruch der Kiefernhöhle und ein Bluterguss am linken Auge. Das Opfer sieht auf diesem heute noch doppelt, eine Metallplatte musste in seine linke Wange eingesetzt werden.
18 Vorstrafen und lange Haftstrafe
Als zweiter Sachverständiger zeichnete Rainer Gerth, Psychiater am Inn-Salzach-Klinikum, nicht das oft beschworene Bild einer schwierigen Kindheit nach. Für den Angeklagten, der als 15-Jähriger nach Deutschland kam, sei zunächst alles nach Plan verlaufen. Er machte eine Lehre als Fliesenleger. Später kam er mit Drogen in Kontakt. Auf 18 Vorstrafen ist, zumeist wegen Drogenmissbrauches, sein Register angewachsen. Immer wieder wechselten Phasen von Haft und Arbeit.
Staatsanwalt Markus Andre forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Er begründete das Strafmaß mit den massiven Verletzungen, dem langen Vorstrafenregister und der hohen Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten. Vor der jetzt verhandelten Tat war der Angeklagte nur ein halbes Jahr in Freiheit, zuvor saß er vier Jahre in Berlin im Gefängnis.
Verteidigerin Anita Süßenguth führte zugunsten ihres Mandanten an, dass er geständig gewesen sei und seinem ehemaligen Freund im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs 3000 Euro an Entschädigung angeboten habe. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Nach der Beratung mit seinen zwei Schöffen verurteilte Richter Greifenstein aufgrund der Schwere und der Brutalität der Tat den 36-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten. Greifenstein argumentierte, dass die Geldzahlung bisher nicht erfolgt sei.
Er hielt dies eher für eine prozesstaktische Maßnahme. Auch hatte der Angeklagte den Schwerstverletzten bewusstlos am Boden liegen gelassen und zumindest billigend eine starke Unterkühlung in Kauf genommen, die – wäre der 43-Jährige nicht gefunden worden – zum Tode hätte führen können.