Waldkraiburg – Nur ausnahmsweise, in gut begründeten Fällen lässt die Stadt Waldkraiburg Wohnnutzung im Industriegebiet zu. Aus Sicht des Bauausschusses sind im Fall eines Busbetriebs, der auf seinem Gelände in der Geretsrieder Straße Gewerberäume in eine Hausmeisterwohnung umwandeln will, die Voraussetzungen dafür gegeben. Einstimmig hat der Ausschuss einen Antrag des neuen Grundstückseigentümers auf Nutzungsänderung befürwortet.
Laut Carsten Schwunck, Leiter der Stadtentwicklungsabteilung, war auf dem Gelände vor vielen Jahren bereits eine Wohnung für Betriebsaufsichtspersonen, wurde aber wieder zu Gewerberäumen umgenutzt. Weil bis tief in die Nacht und in den frühen Morgenstunden ankommende oder abfahrende Busse gewartet oder betankt werden müssen, sei die Wohnung erforderlich, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Auch die Immissionsschutzbehörde am Landratsamt hat nach Angaben der Stadt keine Bedenken gegen die Zulassung einer Ausnahme vom Bebauungsplan.
SPD-Stadtrat Alex Will warf die Frage auf, was denn bei einem Weiterverkauf des Geländes passiere. Ob ein neuer Eigentümer dann auch diese Genehmigung mit übernehme? Schwunck stellte klar: „Die Genehmigung ist an die Nutzung gebunden.“ Wenn es kein Busunternehmen mehr an dieser Stelle gebe, entfalle auch der Genehmigungstatbestand. Die Stadt verfahre dabei sehr konsequent, so der Leiter der Stadtentwicklungsabteilung. Das geht so weit, das Eigentümer, die ihr Gewerbe aufgeben, auch ihre Wohnung aufgeben müssen. „Das wissen die Betroffenen aber schon im Vorhinein.“hg