Befreiung ist nicht möglich

von Redaktion

Gemeinderat Grundzüge der Planung berührt – Bebauungsplan ändern für den Bau zweier Häuser

Aschau – Aus Sicht der Gemeinde spricht nichts gegen den Bau zweier Mehrfamilienhäuser im Kornfeld. Beide Bauanträge wurden Anfang des Jahres vom Gremium abgesegnet. Allerdings kann aus Sicht des Landratsamtes keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Daher braucht es eine Änderung des Bebauungsplans „Am Wiesengrund – Erweiterung Ost“.

Grundsätzlich sollen am Bebauungsplan folgende Änderungen vorgenommen werden: Für Parzelle 9 soll die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,35 erhöht werden. Eine Erhöhung der Wandhöhe für die Parzellen 7 und 8 ist vertretbar, da dies der anschließenden Bebauung an der Hauptstraße entspricht. Außerdem soll die Möglichkeit von Terrassenüberdachungen verankert werden, um ständige Ausnahmeanträge zu vermeiden.

Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans. Die Verwaltung soll das Verfahren in die Wege leiten. Ein entsprechender Vorentwurf wurde ebenfalls mit einer Gegenstimme abgesegnet.hi

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