Versenkbare Garage: Bauherr muss noch warten

von Redaktion

Stadtentwicklungsausschuss Bebauungsplan soll künftige Entwicklung an der Eichendorffstraße festlegen

Waldkraiburg – Ein Bauherr muss sich noch etwas gedulden. Im Zuge des Baus eines Doppelhauses will er in der Eichendorffstraße eine versenkbare Garage errichten. Doch das Vorhaben deckt sich nicht mit dem Bebauungsplan. Jetzt soll der Bebauungsplan geändert werden, entschied der Stadtentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung.

Die Grundstücke im Bereich nördlich der Eichendorffstraße waren längst alle bebaut, als 2000 der Bebauungsplan in Kraft trat. Eine Festsetzung betraf die charakteristischen Vorgartenzonen, die teilweise 15 bis 20 Meter breit sind. Sie besitzen dadurch eine hohe gestalterische und ökologische Qualität und sollen daher von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Auch die beabsichtigte Bebauung weicht hinsichtlich Wand-, Firsthöhe und Dachgaubenbreite von den Festsetzungen ab.

Das Vorhaben aber kommt dem städtischen Ziel der Nachverdichtung entgegen. Aus diesem Grund beschäftigte sich der Stadtentwicklungsausschuss erneut mit diesem Thema. Ein Parklift könnte zumindest auf den ersten Blick den Grünstreifen erhalten. Aber eine tiefgründige Bepflanzung zum Beispiel mit einem Baum oder Büschen ist nicht möglich, wie Carsten Schwunck, Leiter der Stadtentwicklungsabteilung, erklärte. Auch ließe sich nicht festlegen, dass der Parklift ständig geschlossen sein müsse.

Gegen einen Parklift sprach sich Anton Sterr (CSU) aus. Ihm war es wichtig, den Grünstreifen behutsam zu überdenken. Eine ähnliche Meinung vertrat Eva Köhr (CSU). Den Grünstreifen aufzubrechen zieht ihrer Meinung nach andere Vorhaben nach sich.

Einen anderen Aspekt zog Ulli Maier (UWG) heran. „Die Parksituation ist problematisch.“ Den Eigentümern müsse man die Möglichkeit einräumen, ihre Häuser zu erweitern. Irgendwo müssen auch die Autos untergebracht werden. „Irgendeinen kleinen Tod müssen wir sterben.“

Carsten Schwunck sah in der Eichendorffstraße durchaus das Potenzial für eine Nachverdichtung. Ein Eingriff in den Grünstreifen könne hier verträglicher sein als Neubauten im Außenbereich. Andere Bauherren könnten nachziehen, mittels eines Bebauungsplans könne sich manches regeln lassen.

Auf eine Richtlinie festlegen, schlug Harald Jungbauer (CSU) vor. Denn: Wenn einer Baurecht bekomme, würden auch andere wollen. Man könne die Möglichkeit zur Nachverdichtung schaffen – bis zu einem gewissen Grad, um den Charakter zu erhalten. „Mit einem Bebauungsplan können wir alle einheitlich bedienen.“

Nichts auszusetzen an den Plänen für einen Parklift hatte Christoph Vetter (UWG). „Eine versenkbare Garage auf Privatgrund – das stört doch keinen.“ Fraktionskollege Frieder Vielsack stützte sich darauf, allen das gleiche Recht einzuräumen. Das bietet eben ein Bebauungsplan. Es müsse aber geregelt werden, dass möglichst viel Grün erhalten werde.

Was verträglich und damit am Ende auch festgelegt wird, darüber entscheide das Gremium, erklärte Schwunck. Wie lange es dauert, bis der Eigentümer Baurecht hat, darüber konnte Schwunck keine Einschätzungen machen. Generell gebe es immer mehr Einwendungen, mit einem Jahr sei zu rechnen, wie er auf Nachfrage von Christoph Vetter und Done Brunnhuber (UWG) erläuterte.

Mit zwei Gegenstimmen sprach sich der Stadtentwicklungsausschuss für eine Änderung des Bebauungsplans aus. Ziel ist es, den Bestand in seiner Struktur und seinem Gebietscharakter zu sichern, zu erweitern und Neubauten zu ermöglichen. Es soll auf ein verträgliches Maß reduziert werden, welche Grünflächen freizuhalten sind. Auch bei der Festlegung zur Bauart und Gebäudegestaltung sollen sich die Festsetzungen zurückhalten, um somit eine zeitgemäße Gestaltung zuzulassen.

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