Aschau – Der Bund Naturschutz (BN) greift den Betreiber einer Photovoltaikanlage in Aschau-Klugham an. Dort sei Herbizid eingesetzt worden, um sich die Arbeit zu erleichtern. Der Betreiber weist den Vorwurf des flächigen Herbizideinsatzes vehement zurück. Der Verband hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt informiert.
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen liefern nicht nur Energie, sie können für die Natur auch wahre Oasen sein: Es wird nicht gespritzt und gedüngt und aufgrund des Zaunes ist das Areal auch weitgehend ungestört. Oft gedeihen viele Kräuter und Vögel finden einen Brutplatz. Doch die Vegetation muss auch gepflegt werden und die Mahd unter den Anlagen erfordert Handarbeit.
Bund Naturschutz: Betreiber hat zur Giftspritze gegriffen
Nach Beobachtungen des Bund Naturschutz wollte sich der Betreiber einer PV-Anlage zwischen Aschau-Werk und Klugham diese Mühe sparen und hat zur Giftspritze gegriffen. In der Kritik steht die westliche der beiden PV-Anlagen. „Wie man in so einem Gebiet die Pflanzen unter den Solarmodulen totspritzen kann, nur um sich die Arbeit zu erleichtern, ist unverständlich“, sagt Karl Friedrich, Vorsitzender der Ortsgruppe Aschau des BN. Die eingezäunte Fläche ist Lebensraum für Eidechse, Molche und Vögel wie die Goldammer.
Norbert Burkhart, Geschäftsführender Gesellschafter der Solaris GmbH, die die Anlage auf dem 1,1 Hektar großen Areal betreibt, weist die Vorwürfe des Bund Naturschutz zurück. Burkhart verweist auf umfangreiche Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Mahd und Grünpflege. „Diese Vorgaben beachten wir.“
Eine sehr große Herausforderung auf der extrem feuchten und verdichteten PV-Fläche in Aschau sei der Bewuchs mit Schilf und Brennnesseln. Insbesondere die Bereiche der Verkabelungen an den Wechselrichtern und Unterverteilungen seien davon betroffen, so Burkhart. Im Frühjahr werde unter den Tischen Rindenmulch aufgebracht, um diese Bereiche abzutrocknen. „Einen flächigen Einsatz von Herbiziden kann ich ausschließen.“ Dieser sei weder vom Betreiber beauftragt noch von der mit der Grünpflege beauftragten Firma in Rechnung gestellt worden. Ob und in welchem Umfang ein punktueller Einsatz von Herbiziden erfolgt ist, kann der Betreiber nach eigenen Angaben erst nach der Urlaubszeit klären.
Ausdrücklich verweist der Solaris-Geschäftsführer darauf, dass im Zuge der Errichtung der Anlage im Jahr 2009 als Auflage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Biotop für rund 25000 Euro angelegt worden sei, dessen Pflege im Jahr etwa 5000 Euro koste. 2020 werde das Unternehmen zudem freiwillig Wildbienen auf dieser und allen seinen weitere PV-Anlagen ansiedeln.
Bürgermeister: Gift punktuell, aber nicht flächig eingesetzt
Auch Aschaus Bürgermeister, der die Anlage in Augenschein nahm, hält einen flächigen Einsatz von Herbiziden für äußerst unwahrscheinlich. Salzeder, der selbst Landwirt ist, geht eher von eingetrocknetem Altgras aus, das beim Mähen nicht erwischt worden sei. Bei den Wechselrichtern sei Herbizideinsatz klar zu erkennen. Da geht es laut Salzeder aber nur um eine relativ kleine Fläche in der Größenordnung von zehn Quadratmetern. Die Naturschützer bleiben bei ihrer Einschätzung. Die flächenscharfe Grenze zwischen Grün und Braun und die teilweise sehr grünen Flächen unter den Modulen sprechen aus Sicht von Andreas Zahn, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, „sehr gegen einen Trockenschaden“. Der Bund Naturschutz hat die Behörden eingeschaltet, in der Hoffnung, dass diese „auf den Betreiber einwirken, sodass eine umweltfreundlichere Pflegemethode zum Einsatz kommt“.
Die Untere Naturschutzbehörde kündigt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen an, der Angelegenheit nachzugehen und mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehe in diesem Bereich „keine Notwendigkeit für den Einsatz von Herbiziden, wenn die Vorgaben aus dem Bebauungsplan eingehalten werden“, so die Behörde.
Naturschutzbehörde will Angelegenheit nachgehen
Grundsätzlich sei ein Herbizideinsatz „als letztes Mittel allenfalls punktuell vorstellbar“, zum Beispiel bei schädlichen Pflanzen, die gesundheitsgefährdend sind oder die heimische Flora gefährden. „Dies müsste aber im Einzelfall geprüft werden.“