Doppelhaushälfte im „Mohnfeld“
Aschau – Ein Bauherr will auf einem Grundstück im Baugebiet „Mohnfeld“ eine Doppelhaushälfte mit Garage errichten. Seine Wünsche weichen geringfügig vom Bebauungsplan ab. Die maximal erlaubte Grundfläche für das Wohnhaus wird genauso überschritten wie die Baugrenze im Osten und die Fläche der Garage