Doppelhaushälfte im „Mohnfeld“

von Redaktion

Aschau – Ein Bauherr will auf einem Grundstück im Baugebiet „Mohnfeld“ eine Doppelhaushälfte mit Garage errichten. Seine Wünsche weichen geringfügig vom Bebauungsplan ab. Die maximal erlaubte Grundfläche für das Wohnhaus wird genauso überschritten wie die Baugrenze im Osten und die Fläche der Garage ist etwas größer. Die Verwaltung hat keine Bedenken, da die Nachbarn zugestimmt haben und die Abstandsflächen sowie Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.hra

Artikel 3 von 11