Aschau – Ein Bauherr will auf einem Grundstück im Mohnfeld eine Doppelhaushälfte mitsamt Garage errichten. Seine Wünsche weichen geringfügig vom Bebauungsplan ab. Die maximal erlaubte Grundfläche für das Wohnhaus von 75 Quadratmetern wird um 13 Quadratmeter überschritten. Dazu wird die Baugrenze für das Wohnhaus im Osten auf einer Länge von zehn Metern um 1,32 Meter überschritten. Die Fläche der Garage ist auf einer Länge von 3,84 Metern um bis zu 30 Zentimeter größer. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Änderungen zuzustimmen, weil von Seiten der Nachbarn keine Einwände bestehen und erforderliche Abstandsflächen und Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden. Die Befreiungen wurden einstimmig erteilt. hra