Mehr Geschosswohnungen

von Redaktion

Um der Nachfrage nach Geschosswohnungen gerecht zu werden, wandelt die Gemeinde im neuen Baugebiet „Kumpfmühle“ Einzelhäuser in zwei weitere Mehrfamilienhäuser um. Die Änderung des Bebauungsplanes hat der Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Kraiburg – 16 Geschosswohnungen sieht der Bebauungsplan nach der ersten Änderung vor. Die werden dringend gebraucht, so Bürgermeister Herbert Heiml (CSU) im Gemeinderat. Er sei früher ein Gegner des mehrgeschossigen Wohnungsbaus gewesen. „Die Realität zeigt, dass es auch bei uns einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen mit Aufzug und Balkonen gibt.“

Strittig: Finanzieller Ausgleich für zusätzliche Stellplätze

Der Markt Kraiburg habe in diesem Bereich bislang „nichts zu bieten“. Das soll sich mit den geplanten Mehrfamilienhäusern mit Staffelgeschoss im neuen Baugebiet ändern. Der Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen.

Strittig hatte der Gemeinderat zuvor diskutiert, ob der Markt einem Wunsch des Bauträgers entgegen kommen soll. Dieser möchte die Fahrbahn im Norden der Geschosswohnungsbauten um drei Meter verbreitern. Damit könnten entlang der Zufahrt sieben statt drei Stellplätzen entstehen.

Während Bürgermeister Heiml die Verbreiterung der Fahrbahn begrüßt, weil sich die Parksituation dadurch verbessert, forderte UWG-Gemeinderat Erich Unterforsthuber, dass festgeschrieben werden müsse, dass die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich bekommt. Es geht um etwa 50 bis 60 Quadratmeter, die beim öffentlichen Spielplatz wegfallen. „Wir geben Grund her, die zusätzlichen Stellplätze werden aber verkauft.“ Da gehe es ja nicht um öffentliche Stellplätze, so Unterforsthuber.

Doch der finanzielle Ausgleich kann in einem Bebauungsplan nicht fixiert werden, so der Bürgermeister. „Da kann man keine privatwirtschaftlichen Dinge klären.“ Und wegen der Klärung den Satzungsbeschluss in dieser Sitzung platzen zu lassen und noch mal zuzuwarten, das wollte Heiml nicht. Mit vier Gegenstimmen wurde die Fahrbahnverbreiterung befürwortet.

Keine Einwände gegen Änderung der Baulinie für Balkone

Keine Einwände gab es gegen den Wunsch des Bauträgers, die Baulinie auf der Südwestseite zu ändern, damit mindestens 2,25 Meter breite Balkone errichtet werden können.

Den Stellungnahmen, die die Träger öffentlicher Belange zu der ersten Änderung eingebracht hatten, hatte die Gemeinde zum Teil bereits im Bebauungsplan Rechnung getragen. Hinweisen der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes (Untere Naturschutzbehörde), die Ortsrandeingrünung im Hinblick auf die höheren Mehrfamiliengebäude die Ortsrandeingrünung anzupassen, hält die Gemeinde entgegen, dass an der östlichen Grenze des Änderungsgebiets eine Ausgleichsfläche erstellt werde. Der vorhandene Auwald werde erweitert, sodass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verringert werde. Die Ortsrandeingrünung solle unter Berücksichtigung dieser Ausgleichsfläche verstärkt werden.

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