Waldkraiburg – Parkerleichterungen für Mitarbeiterinnen der Caritas-Sozialstation hat Stadträtin Annemarie Deschler (CSU) im Stadtrat angeregt. Anlass war ein Strafzettel, den eine Caritas-Schwester bekommen hatte, weil sie bei einem Einsatz in der Breslauer Straße ihr Auto mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig geparkt hatte.
Irmgard Geiszer, Pflegedienstleiterin bei der Sozialstation, bestätigt den Fall. So etwas passiere häufiger, nicht nur in Waldkraiburg, auch in Mühldorf und anderen Orten, sagt sie auf Anfrage der Heimatzeitung. Auf den Touren der ambulanten Pflegekräfte sei die Zeit knapp bemessen. Oft sei in der Nähe der Patientenwohnung kein Parkplatz zu finden. Das sei ein großes Problem für alle Mitarbeiter von Pflegediensten, nicht nur für die Caritas, so Geiszer, auch für das BRK und die Privaten.
Früher gab
es Ausweise
Sie erinnert sich daran, dass es zu Zeiten, als Altbürgermeister Siegfried Klika die Sozialstation in Waldkraiburg geleitet hat, also vor fast zwei Jahrzehnten, Sondergenehmigungen, „eingeschweißte gelbe Ausweise“ für Pflegedienste gegeben habe. Das würde den Pflegekräften die Arbeit sicherlich auch heute erleichtern, glaubt Geiszer. Ob und wie das in der Praxis aber umzusetzen ist, da ist sie eher skeptisch. Auch andere Berufsgruppen hätten für sich dieses Privileg sicherlich gerne.
Bürgermeister Robert Pötzsch hat die Anregung von Stadträtin Deschler aus dem Stadtrat mitgenommen. Die Verwaltung werde das prüfen.
Grundsätzlich, das bestätigt die Stadtverwaltung auf Anfrage, können Personen, die im sozialen Dienst tätig sind, Parkerleichterungen auf Antrag erteilt werden. Zuständig ist aber nicht die Stadt, sondern die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt. Der Geltungsbereich einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung erstreckt sich auf den ganzen Landkreis.
Dritte nicht gefährden oder behindern
Die Ausnahmegenehmigungen werden für bestimmte Fahrzeuge erteilt, das amtliche Kennzeichen muss angegeben werden. Und: Sie werden auf Fälle beschränkt, in denen das Abstellen des Fahrzeugs zur Durchführung der Betreuung unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht. Worauf ist zu achten? Der Parkausweis mit dem angegebenen amtlichen Kennzeichen müsse während des Parkens gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Durch die Inanspruchnahme der Parkerleichterung dürfen allerdings Dritte weder gefährdet noch erheblich behindert werden, so die Stellungnahme der Stadt weiter. „Unter anderem muss auf Gehwegen stets eine vollständig nutzbare Durchgangsbreite von 1,50 Metern verbleiben.“