Keine Klingel, kein Kabelanschluss

von Redaktion

Was mich freut, was mich ärgert Hausverwaltung ist informiert, aber nichts passiert

Waldkraiburg – Ursula Kaminski versteht es einfach nicht: Seit sie vor knapp eineinhalb Jahren in ihre Wohnung in der Prager Straße 6 eingezogen ist, funktioniert die Klingel nicht, der Kabelanschluss ist außer Betrieb. Doch von der Hausverwaltung wird sie immer wieder vertröstet.

41 Stufen sind es bis zu ihrer Wohnung im zweiten Stock. Zu weit oben, um sich als Besucher wenigstens mit einem Klopfen am Fenster bemerkbar zu machen. Also muss jeder, der zu ihr will, erst mal in den zweiten Stock hoch und direkt an der Wohnungstür klingeln. Das funktioniert aber auch nur deshalb, weil die Eingangstür im Erdgeschoss nicht verschlossen ist. Doch nicht nur das: Auch der Kabelanschluss im Wohnzimmer funktioniert nicht. Also informierte sie die Hausverwaltung, damit die Mängel behoben werden.

Handwerker

konnte nicht helfen

Zumindest anfangs hatte die Mieterin noch das Gefühl, dass sich die Hausverwaltung um die Probleme kümmert. „Es kam einmal ein Elektriker, um sich alles anzusehen.“ Helfen konnte der Handwerker nicht. Angeblich sei der Kabelanschluss kein Kabelanschluss, wegen der Klingel wollte er ein zweites Mal kommen. Das sei aber nicht passiert, sagt die 78-Jährige.

Immer wieder aufs Neue informierte sie die Hausverwaltung Adler Wohnen GmbH, bat um Reparatur. Sehr schleppend bekam sie die Infos, dass Klingel und Kabelanschluss repariert werden sollen. Passiert ist bislang aber nichts.

Zumindest in einem Punkt kann sie selbst tätig werden. Auf eigene Kosten ließ sie einen Sat-Anschluss installieren, um fernsehen zu können. Die Gebühren für das Kabelfernsehen muss sie trotzdem bezahlen – so wie es im Mietvertrag geregelt ist.

Ursula Kaminski kennt das Gefühl, von der Außenwelt abgeschnitten sein. Im Frühjahr war für mehrere Wochen der Fahrstuhl in der Wohnanlage defekt (wir berichteten). Für Ursula Kaminski ein großes Problem: Sie ist gehbehindert und auf einen funktionierenden Fahrstuhl angewiesen. Nur mit Hilfe anderer konnte sie die Wohnung verlassen. Auf Nachfrage bestätigt die Hausverwaltung Adler Wohnen GmbH, seit Januar von den Defekten Bescheid zu wissen. Darum sollte sich im Februar auch ein Generalunternehmer kümmern. „Diesen Auftrag haben wir nach langer Zeit der Erinnerung wieder entzogen, weil die Firma nicht tätig geworden ist“, sagt Rolf-Dieter Grass, Sprecher von Adler Wohnen GmbH.

Eine zweite Firma soll nun den Schaden beheben. Allerdings brauche es dazu die Zusammenarbeit mit der Mieterin. Bislang sei es nicht gelungen, Ursula Kaminski zu erreichen, auch auf ein Rückrufgesuch habe sie nicht reagiert. Deshalb sollte die Mieterin direkt mit dem Elektriker einen Termin vereinbaren, um den Kabelanschluss instandzusetzen. „Allerdings verfolgen wir diese Angelegenheit jetzt auch nicht mehr mit besonders hoher Priorität, da sich die Mieterin zwischenzeitlich selbst über eine Sat-Schüssel mit Fernsehen versorgt“, sagt Grass.

Reparatur gestaltet sich schwieriger

Die Reparatur der Klingelanlage gestaltet sich etwas schwieriger, auch die Mieter sind gefragt: Mehrere Anschlüsse seien mutwillig entfernt worden, die Zuordnung der Anschlüsse zu den Wohnungen seien nur in Zusammenarbeit mit den Mietern möglich. Der Elektriker brauche einen Zugang zu den Wohnungen, um die notwendigen Messungen durchzuführen. „Wir konnten aber bisher nicht alle Mieter antreffen.“ Die Hausverwaltung hat daher den Elektriker gebeten, der allerdings in den kommenden zwei Wochen im Urlaub sei, die Mieter nochmals per Hausaushang aufzufordern, sich mit ihm zwecks Terminabstimmung in Verbindung zu setzen. Was kann Ursula Kaminski also noch tun? Am besten sei es, der Hausverwaltung eine Frist zu setzen, in der Regel zwei Wochen, teilt eine Sprecherin des Bayerischen Mieterbunds auf Nachfrage mitteilt. Passiert nichts, habe der Mieter das Recht zur Mietminderung. In diesem Fall könnten zwischen fünf und zehn Prozent der Bruttomiete angesetzt werden. Gebe es dann immer noch keine Reaktion, könne die Mieterin den Mängelbeseitigungsanspruch gerichtlich geltend machen.

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