Friedhofsmauer: Kein Versäumnis der Kirchenverwaltung

von Redaktion

Nach den geltenden Finanzierungsregeln gab es für Pfarrverband Aschau keine Aussicht auf Unterstützung durch das Ordinariat

Aschau – Im Bericht über die sanierungsbedürftige Friedhofsmauer in Aschau in der gestrigen Ausgabe ist der Eindruck entstanden, die Kirchenverwaltung habe es versäumt, beim Ordinariat Zuschussmittel für die Maßnahme abzurufen. Dies trifft nicht zu. Vielmehr bestehen aufgrund der geltenden Finanzierungsregeln keine Aussichten auf Unterstützung durch das Ordinariat.

Das stellt Pater Bernhard Stiegler in einem Schreiben an die Redaktion klar. Demnach hatte die Kirchenstiftung bereits 2010 einen Antrag für die Innenrenovierung der Aschauer Pfarrkirche ans Ordinariat gestellt, der im vergangenen Herbst positiv beschieden wurde. Die Vorbereitungen und Ausschreibungen dazu laufen. „Sie haben aber mit der Ausbesserung der Friedhofsmauer überhaupt nichts zu tun.“

Dazu stellt der Pfarrverbandsleiter fest, dass grundsätzlich alle Ausgaben für den Friedhof aus den Gebühren für die Grabnutzung gedeckt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen könnte ein Zuschussantrag gestellt werden.

Ein solcher Fall liegt in Aschau aber nicht vor. Da es laut den Finanzierungsregeln eines Friedhofs keine Aussicht auf Unterstützung durch das Ordinariat gebe, „wurde auch kein Antrag gestellt. Dies wurde also durch die Kirchenstiftung nicht vergessen!“

Wohl aufgrund eines Missverständnisses ist es in dem Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Aschauer Gemeinderates zu der Formulierung im Artikel gekommen, die Mauer sei „unglücklicherweise bei der Antragstellung vergessen“ worden.

Damit die Kosten für die Sanierung der Mauer nicht auf die Besitzer der Friedhofsgräber umgelegt werden, hat die Gemeinde einen Zuschuss in Aussicht gestellt.hg

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