Waldkraiburg – Geprägt von respektlosem Verhalten der Zeugen war eine Verhandlung vor dem Mühldorfer Amtsgericht. Wenig hilfreich jedenfalls, um zu klären, was genau am 22. Dezember 2018 passiert ist. Weil Georg K. vor der Wohnung seiner Exfrau Kathrin R. in Waldkraiburg ein Pfefferspray benutzt und somit einen Mann verletzt haben soll, musste er sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Am Ende gab es einen Freispruch.
Laut Anklageschrift soll der bereits vorbestrafte Georg K. mit Sandra M., eine Freundin seiner Exfrau, und ihrem Ehemann Peter D. einen Streit begonnen haben. Während der Auseinandersetzung soll er Sandra M. massiv beleidigt haben, woraufhin ihr Mann Peter D. einschritt. Daraufhin soll der Angeklagte ein Pfefferspray hervorgeholt und ihn damit besprüht haben.
Situation hat sich zu Streit entwickelt
Rechtsanwalt Andreas Knoll wies die Vorwürfe zurück und ließ seinen Mandanten die Vorkommnisse schildern. Das Ehepaar, das mit seiner Exfrau gut befreundet ist, wollte diese besuchen, zur gleichen Zeit war der Angeklagte mit seinen zwei Kindern bei seiner Exfrau. Vor der Haustüre hätte sich die Situation schnell zu einem Streit entwickelt.
Er habe das Ehepaar, wenn auch etwas heftig, zur Rede gestellt. „Sie wollten meine Frau und mich immer auseinanderbringen und meine Familie zerstören“, sagte er vor Gericht. Es sei zu Handgreiflichkeiten gekommen – ausgehend aber von Sandra K. und Peter D. Jemand hätte dann ein Pfefferspray benutzt, das bei beiden Männern in die Augen gelangte.
Der Angeklagte räumte ein, ein Pfefferspray zu besitzen, an diesem Tag aber keines mitgeführt zu haben. Wer das Spray verwendete, blieb bis zum Ende der Verhandlung unklar.
Bei der Vernehmung der Exfrau kam es wegen ihrer unfreundlichen und gereizten Art zu einem Streitgespräch mit Rechtsanwalt Knoll. Er und Richter Francesco Sauter-Orengo zweifelten an ihrer Glaubwürdigkeit, weil ihre Aussagen vor Gericht sich in keiner Weise mit denen der Polizeivernehmung direkt nach der Auseinandersetzung deckten. Richter Sauter-Orengo war verärgert über die patzigen Antworten der Zeugin und forderte mehrmals, aber erfolglos ein angemessenes Verhalten.
Der Umgangston wurde nicht besser: Die Aussagen des befreundeten Ehepaares stimmten ebenso wenig mit den Vernehmungen bei der Polizei überein, Peter D. reagierte aggressiv auf die Fragen des Richters. „Höflichkeiten haben wir heute wenig“, merkte Knoll während der Vernehmung an.
Richter Sauter-Orengo resignierte: „Mir ist das schön langsam zu blöd. Es werden hier nur Lügen und Falschaussagen gemacht.“
Am Ende fehlten der Staatsanwaltschaft ganz einfach die nötigen Beweise, um dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung nachzuweisen. Sie plädierte für einen Freispruch. Eine Meinung, die auch der Rechtsanwalt vertrat.
Schließlich entschied sich das Gericht für einen Freispruch. Die Vernehmung hätte gezeigt, dass die Geschehnisse von den Zeugen verdreht und verfälscht dargestellt worden seien, um den Angeklagten zu belasten. Am Ende wendete sich Richter Sauter-Orengo an Georg K.: „Ich kann Ihnen lediglich an Ethik vorwerfen, sich in Konfliktsituationen einen ruhigeren Ton anzueignen.“