Mehr Platz für Wohnraum

von Redaktion

Gemeinderat Bebauungsplan „Jettenbacher Straße“ als Satzung beschlossen

Aschau – Dem geplanten Baugebiet „Jettenbacher Straße“ steht nichts mehr entgegen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Flächennutzungsplan geändert und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Damit hat die Gemeinde rechtlich nun die Voraussetzungen für ein weiteres Baugebiet geschaffen. Rund 1,8 Hektar groß ist das Plangebiet, das westlich der Jettenbacher Straße und südlich der Staatsstraße 2352 liegt. Ein neues Wohngebiet soll hier schon bald entstehen.

Vonseiten der Öffentlichkeit gab es keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Auch viele betroffene Fachstellen und Nachbarkommunen verzichteten auf eine Stellungnahme. Nicht positiv gegenüber dem Vorhaben eingestimmt ist zum Beispiel die Ortsgruppe des Bund Naturschutz, die eine Ausweitung der Bebauung ablehnt. Kritisiert wird, dass das Baugebiet in die freie Landschaft rage und das Landschaftsbild damit beeinträchtigt werde. Eine zusätzliche Ausweitung der Siedlung ist aus Sicht vom Bund Naturschutz nicht erforderlich.

Aus Sicht der Gemeinde lässt sich nur über ein Baugebiet neuer Wohnraum schaffen, eine Nachverdichtung ist aufgrund der städtebaulichen Struktur nicht möglich. Die Bebauung erfolgt in abgestufter Bauweise, eine Ortsrandeingrünung sei vorgesehen, wodurch die Planung mit dem Landschaftsbild der Gemeinde vereinbar sei. Außerdem berücksichtige man die Belange der Feldvogelarten.

Überprüfen will die Gemeinde die Schleppkurve im Einmündungsbereich zum neuen Baugebiet. Ein entsprechender Hinweis kam vom Landratsamt Mühldorf: Die Eckausrundungen müssten von einem dreiachsigen Müllfahrzeug befahrbar sein, ohne die Gegenfahrbahn oder die Seitenräume zu befahren.

Das Landratsamt, Natur und Landschaftspflege, empfiehlt eine Ortsrandeingrünung im Westen des Gebiets. Darauf verzichtet die Gemeinde allerdings, weil westlich eine spätere Fortsetzung der Bebauung möglich sein soll.

Alle eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Würdigungen der Gemeinde segnete der Gemeinderat einstimmig ab. Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung soll nun für diese Änderung beim Landratsamt Mühldorf die erforderliche Genehmigung beantragen.

Hinsichtlich des Bebaungsplans hatte ein Grundstücksinteressent eine Anregung eingebracht: ein veränderter Grenzverlauf bei einem Eckgrundstück, um aus dessen Sicht die Einfahrtssituation zu optimieren. Die Eckausrundung an der Zufahrt zum späteren Baugebiet müsse aber so ausgebildet sein, sodass sie von einem dreiachsigen Müllfahrzeug befahren werden könne. Die Änderung lässt sich nicht umsetzen.

Größtenteils ähnelten sich die Stellungnahmen zum Bebauungsplan zu denen des Flächennutzungsplans. Vom Landratsamt, Natur und Landschaftspflege, gab es verschiedene Anmerkungen. So sollen zum Beispiel Flieder, Weigelie und Spierstrauch aus der Pflanzliste gestrichen werden, die Mahd des Brachestreifens soll erst ab 15. August erfolgen, eine Fassadenbegrünung der Garagen sollte aufgenommen werden oder Steingärten sollten ausdrücklich verboten werden. „Sind Steingärten zu verbieten“, fragte Bärbel Bischoff (AWG) nach. Nach Aussage von Landschaftsarchitektin Daniela Reingruber (CSU) lässt sich so etwas nur schwer verbieten, weil es schwierig abzugrenzen sei. Denn auf kiesige Magerstandorten würden sich Pflanzen und Tiere sehr gut entwickeln, wie die Gemeinde in ihrer Würdigung schreibt. Nicht zu verwechseln mit reinen Kiesflächen. „Es ist nicht zu verbieten. Aber wir schauen, ob die festgesetzte Bepflanzung umgesetzt wird“, versicherte Bürgermeister Alois Salzeder (AWG). Die Fassadenbegrünung nimmt die Gemeinde in den Festsetzungen des Bebauungsplans auf.

Alle Stellungnahmen mit den entsprechenden Würdigungen segnete der Gemeinderat einstimmig ab. Den Bebauungsplan „Jettenbacher Straße“ als Satzung zu beschließen, war damit eine reine Formalie.

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